Freispruch nach Schüssen in Zingst: Beifahrer im Fokus der Ermittlungen!

Im Landgericht Stralsund wurde ein 24-Jähriger freigesprochen, der in Zingst zwei Sicherheitsmitarbeiter angeschossen haben soll.
Im Landgericht Stralsund wurde ein 24-Jähriger freigesprochen, der in Zingst zwei Sicherheitsmitarbeiter angeschossen haben soll. (Symbolbild/MND)

Freispruch nach Schüssen in Zingst: Beifahrer im Fokus der Ermittlungen!

Zingst, Deutschland - Im August 2024 sorgte ein Vorfall in Zingst (Landkreis Vorpommern-Rügen) für große Aufregung: Bei einem Streit zwischen zwei Sicherheitsunternehmen fielen Schüsse, die zwei Männer schwer verletzten. Nun wurde ein neuer Kapitel in diesem Drama aufgeschlagen, denn das Landgericht Stralsund sprach den 24-jährigen Fahrer, der angeklagt war, von dem Vorwurf des versuchten Totschlags frei. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls nach eingehender Prüfung ein Freispruch gefordert und das Urteil ist jetzt rechtskräftig.

Der Vorfall ereignete sich am 9. August 2024 auf dem Seebrückenvorplatz in Zingst, als der angeklagte Fahrer aus seinem Auto heraus zwei Männer einen Schuss abgaben. Diese wurden in der Folge schwer verletzt, was für einen erheblichen Aufruhr in der Region sorgte und auch über die Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus Schlagzeilen machte. Der 24-jährige Angeklagte kam aus der Region Demmin und hatte zugleich mit seinen Begleitern früher bei dem betroffenen Sicherheitsunternehmen gearbeitet, bevor sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagten. Der Chef der alten Firma forderte eine fünfstellige Entschädigung und soll die neuen Mitbewerber bedroht haben.

Zwei Männer schwer verletzt

Die zwei Verletzten, die als Nebenkläger auftraten, überlebten die Schussattacke, einer kämpfte jedoch mit lebensbedrohlichen Verletzungen im Unterbauch, während der andere mit einem Durchschuss am Arm davonkam. Vor einer Bar versammelte sich zu diesem Zeitpunkt eine größere Gruppe von Gästen, wodurch noch mehr Verletzungen nahezu mit einem blauen Auge davongekommen wären. Ein gravierender Umstand, der die Situation noch dramatischer erscheinen ließ.

Besonders heikel war, dass im Verlauf des Verfahrens der Beifahrer des Fahrzeugs, ein 26-jähriger Mann, als möglicher Schütze identifiziert wurde, die Aussage jedoch verweigerte. Das Gericht erlangte an diesem Punkt die Auffassung, dass der Beifahrer, nicht der Fahrer, derjenige war, der geschossen hatte. Zudem wies Richterin Ulla Riedelsheimer darauf hin, dass der Fahrer nicht gezielt auf die Geschädigten schießen konnte, was letztlich zu seinem Freispruch führte. Dennoch bleibt die Waffe bis dato unentdeckt.

Staatsanwaltschaft prüft weitere Schritte

Die Staatsanwaltschaft hat bislang noch keine offizielle Stellungnahme zu den nächsten Schritten abgegeben, prüft jedoch offenbar weiterhin das Urteil und mögliche weitere Ermittlungen. Ein Gerichtsurteil ist zwar gefallen, doch wie es nun mit den Verfahren gegen den Beifahrer weitergeht, bleibt abzuwarten. Das Drama um die Schüsse in Zingst bleibt somit ein heißes Thema in der Region und wir können gespannt sein, was als Nächstes auf die Bürger:innen zukommt.

Weitere Informationen über die laufenden Ermittlungen und die Sicherheitslage in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der Seite der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.

Für eine detaillierte Berichterstattung über den Prozessverlauf und die jüngsten Entwicklungen verweisen wir auf den Artikel von Nordkurier sowie auf die Analysen von Tagesschau.

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OrtZingst, Deutschland
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