Radfahrer verursachen Zug-Notbremsung auf Rügen: Polizei ermittelt!

Radfahrer auf Rügen verursachen Zugnotbremsung, bringen Gefahr in den Bahnverkehr. Bundespolizei leitet Ermittlungen ein.
Radfahrer auf Rügen verursachen Zugnotbremsung, bringen Gefahr in den Bahnverkehr. Bundespolizei leitet Ermittlungen ein. (Symbolbild/MND)

Radfahrer verursachen Zug-Notbremsung auf Rügen: Polizei ermittelt!

Insel Rügen, Deutschland - Am 14. Juni 2025 geschah auf der malerischen Insel Rügen ein Vorfall, der so bizarre wie beunruhigend ist. Zwei Radfahrer, ein 62-jähriger Mann und eine 58-jährige Frau, sorgten für eine plötzliche Vollbremsung eines Regionalexpresses, als sie sich einfach auf den Gleisen niedersetzten. Laut t-online.de parkten die beiden ihr E-Bike direkt zwischen den Schienen und schienen sich dabei keine Gedanken über die Gefahren zu machen, die sie damit in Kauf nahmen.

Der Lokführer, um sicherzustellen, dass es nicht zu einem schweren Unfall kommt, reagierte rasch und führte eine Gefahrenbremsung durch. Dies führte nicht nur zu einem abrupten Halt des Zuges, sondern auch zu Verspätungen von insgesamt vier Zügen auf der Strecke zwischen Sassnitz und Lietzow, die sich auf insgesamt 53 Minuten summierten. Kurioserweise fragten die Radfahrer nach der Vollbremsung den Lokführer sogar nach dem Weg, wohlgemerkt, während sie sich noch im Gleisbereich aufhielten!

Rechtliche Konsequenzen

Die Bundespolizei wurde umgehend alarmiert und leitete ein Verfahren gegen die beiden Urlauber aus Niedersachsen ein. Ihnen wird ein „gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr“ vorgeworfen, eine Straftat, die unter § 315 StGB fällt. Laut bussgeldkatalog.org sind die Strafen für solche Taten erheblich. Selbst unabsichtliche oder fahrlässige Handlungen können zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen. Im schlimmsten Fall können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden, besonders wenn die Gefahr eines Unfalls absichtlich herbeigeführt wurde.

Die Kriterien für einen „gefährlichen Eingriff“ sind klar definiert: Jegliche Handlung, die die Sicherheit des Bahnverkehrs gefährdet, sei es durch Zerstörung von Anlagen oder das Bereiten von Hindernissen, ist strafbar. Im aktuellen Fall entsprach das Verhalten der Radfahrer genau diesen Kriterien, da sie sich nicht nur im Gleisbereich aufhielten, sondern auch den Bahnverkehr aktiv gestört haben.

Warnungen und Sicherheit

Die Bundespolizei mahnt eindringlich zur Vorsicht im Bereich von Bahngleisen. Züge nähern sich oft lautlos und haben eine enorme Sogwirkung, die ernsthafte Gefahren für Personen im Gleisbereich darstellen kann. Ein zusätzliches Augenmerk auf diese Sicherheitsaspekte ist dringend erforderlich, wollen wir solche skurrilen aber potenziell tödlichen Vorfälle in Zukunft vermeiden.

Zusammenfassend wird deutlich, dass die Erlebnisse der beiden Radfahrer weitreichende Konsequenzen haben könnten. Die Balance zwischen Freizeitgestaltung und der Wahrung von Sicherheit im öffentlichen Verkehr ist ein sensibles Thema, das nicht leichtfertig behandelt werden sollte.

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OrtInsel Rügen, Deutschland
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