Urlauberin verklagt Vogelpark: Ziegenbock sorgt für Knie-OP!

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Ein Ziegenbockunfall im Vogelpark Marlow führt zu einem Prozess vor dem Landgericht Stralsund. Kosten über 31.000 Euro im Streit.

Ein Ziegenbockunfall im Vogelpark Marlow führt zu einem Prozess vor dem Landgericht Stralsund. Kosten über 31.000 Euro im Streit.
Ein Ziegenbockunfall im Vogelpark Marlow führt zu einem Prozess vor dem Landgericht Stralsund. Kosten über 31.000 Euro im Streit.

Urlauberin verklagt Vogelpark: Ziegenbock sorgt für Knie-OP!

In einem ungewöhnlichen und aufsehenerregenden Fall beschäftigt sich das Landgericht Stralsund mit einem Vorfall, der sich im Sommer 2023 im Vogelpark Marlow ereignet hat. Eine 63-jährige Frau aus dem Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt wurde dabei von einem Ziegenbock im Streichelgehege verletzt. Die Krankenkasse Salus BKK verklagt nun den Tierpark auf Schadensersatz in Höhe von über 31.000 Euro, um die Kosten für die Behandlung und das Krankengeld geltend zu machen, wie nordkurier.de berichtet.

Die betroffene Frau war gemeinsam mit ihrer Tochter, ihrem Schwiegersohn und ihrem Enkel im Gehege, als sie einen „ordentlichen Rums in meine Kniekehle“ verspürte und stürzte. Dieser Vorfall führte zu einer Knie-Operation, und die Frau war bis zu einem Jahr lang krankgeschrieben. Die Krankenkasse argumentiert, dass ein Tier wie der Ziegenbock nicht in ein Streichelgehege gehört, während der Vogelpark selbst die Vorwürfe der Tierausgehungertheit zurückweist und betont, dass an jenem Tag keine Böcke im Gehege waren. Diese seien am Morgen zuvor geschlachtet worden, wie die Parkleitung klarstellt, unterstützt von landwirt-media.com.

Die unterschiedlichen Sichtweisen

Zeugenberichte rund um den Vorfall sind widersprüchlich. Einige behaupten, die Ziege sei gezielt auf die Frau zugerannt, während der Schwiegersohn der Geschädigten angibt, die Ziegenbewegung habe mit einer anderen Richtung zu tun gehabt und die Frau habe nur im Weg gestanden. Die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Tierhaltung im Vogelpark Marlow werfen essentielle Fragen zur Sicherheit in Tiergärten und der Qualität der Tierhaltung auf, denn laut dem Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) unterliegt die Tierhaltung in solchen Einrichtungen strengen Kontrollen und gesetzlichen Rahmenbedingungen. In den Augen des VdZ wird die Haltung von Tieren als „zoologische Einrichtung“ angesehen, die den pathozentrischen Tierschutz anstrebt, der auf das Wohlergehen und die Empfindsamkeit der Tiere fokussiert ist, wie vdz-zoos.org erläutert.

Am Mittwoch wird ein Verhandlungstermin stattfinden, bei dem auch die zoologische Leiterin des Vogelparks aussagen soll. Ob der Ziegenbock das Gehege verlassen hatte oder ob es sich um eine Ziege handelte, bleibt vorerst unklar. Die Debatte um die Sicherheit in Tierparks und das Wohlergehen der Tiere ist nicht nur regional, sondern zieht weite Kreise und beschäftigt Tierschutzverfechter im ganzen Land.