Ziege greift Besucherin im Streichelzoo an – 31.000 Euro Streit vor Gericht!

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Ein Vorfall im Streichelzoo von Marlow, Stralsund: Eine Frau wird von einer Ziege verletzt, rechtliche Folgen folgen.

Ein Vorfall im Streichelzoo von Marlow, Stralsund: Eine Frau wird von einer Ziege verletzt, rechtliche Folgen folgen.
Ein Vorfall im Streichelzoo von Marlow, Stralsund: Eine Frau wird von einer Ziege verletzt, rechtliche Folgen folgen.

Ziege greift Besucherin im Streichelzoo an – 31.000 Euro Streit vor Gericht!

Eine kuriose Ziegenattacke im Streichelzoo eines Vogelparks in Marlow, Mecklenburg-Vorpommern, sorgt für juristische Verwicklungen und Aufregung. Eine 63-jährige Frau aus Sachsen-Anhalt wurde während eines Besuchs mit ihrer Familie von einer Ziege zu Boden geschubst. Der Vorfall ereignete sich im Sommer 2023 und hat nun finanzielle Konsequenzen, die in den Gerichtssälen verhandelt werden müssen.

Die Wunden der Besucherinnen sind nicht nur physischer Natur: Die Heilbehandlungskosten belaufen sich auf über 30.000 Euro, die die Krankenkasse Salus BKK vom Betreiber des Streichelzoos zurückfordert. Gemäß den Ausführungen in einem Bericht der Haufe sollte die Anklage auch mögliche zukünftige Ausgaben und Krankengeldzahlungen abdecken, da die Geschädigte am Knie operiert werden musste und ein Jahr lang krankgeschrieben war.

Bereits während des Vorfalls bemerkte die Frau einen plötzlichen Stoß in ihre Kniekehle, was zu ihrem Sturz führte und folglich schwere Verletzungen nach sich zog. Der Betreiber des Vogelparks hingegen bestreitet, dass ein Ziegenbock schuld an dem Vorfall sei. Die zoologische Leiterin des Parks stellte klar, dass lediglich weibliche afrikanische Zwergziegen auf der Anlage gehalten werden, die für ihr freundliches Verhalten bekannt sind. Laut Berichten haben diese Ziegen jederzeit Zugang zu Heu und sind besonders an dem Pellet-Futter interessiert, welches die Besucher erwerben können.

Der Rechtsstreit und die verschiedenen Perspektiven

In dem laufenden Prozess wird die Tatsache thematisiert, dass es auch nach dem Vorfall keine Angriffe durch Zwergziegen in diesem Zoo gegeben hat, was die Verteidigung des Betreibers unterstreicht. Während die Krankenkasse ein aggressives Verhalten der Ziegen als Grund für die Klage anführt, gibt es widersprüchliche Aussagen von Zeugen. Ein Zeuge will sogar einen gezielten Angriff der Ziege auf die Geschädigte beobachtet haben, während der Schwiegersohn der Frau dies anders sah. Er beschrieb die Ziegen schlicht als eine Gruppe, die in eine Richtung rannte und sie somit unglücklich im Weg standen.

Die Verwirrung um das Geschlecht der Ziegen könnte ebenfalls zu der Streitigkeit beigetragen haben, da es unklar ist, ob möglicherweise auch Ziegen mit Hörnern unter den gehaltenen Tieren sind. Das Landgericht Stralsund hat die Frage der Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB offen gelassen und wird am 23. Dezember 2025 eine Entscheidung darüber verkünden.

Insgesamt zeigt sich, dass dieser Vorfall nicht nur die Sicherheitsvorkehrungen in Tierparks betrifft, sondern auch die Verantwortung der Tierhalter in rechtlichen Belangen neu in Frage stellt. Sollte ein Urteil gefällt werden, wird es möglicherweise weitreichende Folgen für ähnliche Einrichtungen haben. Dabei bleibt die Hauptfrage: Sind die Ziegen, auch wenn sie rar im Aggressionsverhalten sind, immer noch ausreichend geschützt vor den Gefahren und Herausforderungen des direkten Kontakts mit den Besuchern?