Wismar packt an: Neue Gebührenordnung für Schulen und Sport steht an!
Wismar plant eine neue Gebührenstruktur für Sportstätten und Schulen, um gestiegenen Kosten und Anforderungen gerecht zu werden.

Wismar packt an: Neue Gebührenordnung für Schulen und Sport steht an!
Am Donnerstag wird die Bürgerschaft von Wismar eine überarbeitete Benutzungs- und Entgeltordnung für die kommunalen Ressourcen in Schulen und Sport einführen. Diese Anpassung ist notwendig geworden, um auf die gestiegenen Kosten und veränderten Rahmenbedingungen in der Verwaltung der Sportstätten reagieren zu können. Der letzte große Umbau der Ordnung fand im Jahr 2018 statt, und seither hat sich viel getan – insbesondere die Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie die Personalkosten sind kräftig gestiegen. Hinzu kommen die notwendigen Instandsetzungen, die nicht mehr aufgeschoben werden können, um den Sportbetrieb aufrechtzuerhalten. Selbst die Energiepreise machen den Verantwortlichen zu schaffen. Wismar.fm berichtet, dass die Änderungen auch auf die neuen Anforderungen der Stadtverwaltung reflektieren.
Ein zentrales Element der neuen Ordnung ist die Übertragung der Bewirtschaftung des Jahnsportplatzes an den FC Anker Wismar. Auch der PSV Wismar wird ab 2026 die Vergabezeiten für seinen Sportplatz selbst in die Hand nehmen. Der Sportplatz Friedenshof erhält einen neuen Charakter und wird zu einem öffentlichen Bolzplatz umgestaltet, der nicht mehr vermietet wird. Dies alles geschieht im Rahmen einer umfänglichen Neustrukturierung, die auch die Einführung des digitalen Sportstättenverwaltungsprogramms „Locaboo“ umfasst, welches Online-Buchungen für Sportstätten ermöglicht.
Ermäßigte Entgelte für Jugendliche
Mit der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung werden die Entgeltgruppen neu strukturiert. Private Sportgruppen werden in die Gruppe C eingestuft, während kommerzielle Nutzer erweiterte Buchungsmöglichkeiten erhalten. Ein wesentlicher Punkt der Neuregelung ist, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren künftig ermäßigte Entgelte zahlen müssen. Bisherige Regelungen, die eine kostenfreie Nutzung vorsehen, entfallen. Ziel dieser Maßnahme ist es, einen höheren Kostendeckungsgrad zu erzielen und die umsatzsteuerliche Abzugsfähigkeit zu verbessern.
Wie die Brennecke Rechtsanwälte beleuchten, ist die grundlegende Idee hinter der Erhebung von Benutzungsgebühren, dass diese nur einen Teil der tatsächlichen Kosten decken sollen. In vielen Fällen liegt der Anteil der Gebühren zwischen 15 und 30 Prozent der Gesamtkosten. Der Rest wird durch die Gemeinde getragen. Die Anpassungen in Wismar sind somit nicht nur eine Frage der Kostenkontrolle, sondern auch eine Notwendigkeit, um die finanziellen Belastungen gerechter auf alle Nutzer zu verteilen.
Die rechtlichen Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung solcher Gebühren sind in den kommunalen Satzungen und den Landesgesetzen verankert. Zentrale Punkte sind das Kommunalabgabengesetz (KAG) sowie das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Wie auf der Website der Kanzlei Herfurtner nachzulesen ist, muss die Erhebung der Gebühren rechtlich und effizient erfolgen, damit die Bürger das nötige Vertrauen in das gebührenrechtliche System haben. Transparenz und rechtliche Korrektheit sind dabei das A und O. Eine regelmäßige Überprüfung der Gebührenordnung ist essenziell, um Über- oder Unterfinanzierung zu vermeiden und die Zahlungsmoral der Bürger zu wahren.
Insgesamt wird durch diese umfassende Anpassung in Wismar angestrebt, die wirtschaftliche Tragfähigkeit der kommunalen Ressourcen langfristig zu sichern. Die Umsetzung dieser neuen Entgeltordnung wird die künftige Nutzung der Sportstätten nachhaltig beeinflussen und könnte als Vorbild für andere Kommunen dienen. Mit einem moderaten Anstieg des Kostendeckungsgrades von 5,8 Prozent auf prognostizierte 8,84 Prozent wird eine gewisse Stabilität angestrebt, die auch den zukünftigen Herausforderungen begegnen soll.