Pachtsteigerung für Wolgaster Kleingärten: 250% mehr bis 2028!

Pachtsteigerung für Wolgaster Kleingärten: 250% mehr bis 2028!
Wolgast, Deutschland - In einer bahnbrechenden Entscheidung hat die Stadtvertretung Wolgast eine Erhöhung des Pachtzinses für Kleingärten beschlossen. Derzeit zahlen die Pächter in Wolgast 4 Cent pro Quadratmeter, was sich ab dem Jahr 2026 auf 10 Cent und ab 2028 auf 15 Cent pro Quadratmeter erhöhen wird. Dies bedeutet, dass der Pachtzins für eine durchschnittliche Parzelle von etwa 400 Quadratmetern von aktuell 16 Euro auf stolze 60 Euro jährlich steigen wird. Bürgermeister Martin Schröter bezeichnet die Erhöhung als „moderat“, da seit der Wende keine Anpassungen erfolgt waren. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf rund 1200 Kleingärten in der Stadt, die insgesamt eine Fläche von 359.210 Quadratmetern einnehmen. Laut den Berechnungen wird sich der jährliche Erlös durch die Pachtzinserhöhung von 14.368 Euro auf 53.881 Euro ab 2028 erhöhen. Ostsee-Zeitung berichtet weiter, dass ab 2025 die Besteuerung von Lauben wegfällt, was der Stadt Mindereinnahmen von etwa 8500 Euro bescheren wird.
Abgesehen von den neuen finanziellen Rahmenbedingungen wird auch eine städtische Arbeitsgruppe unter der Leitung von Hans-Joachim Möws eingerichtet, um eine umfassende Prüfung aller Kleingärten in Wolgast durchzuführen. Diese Gruppe wird ermitteln, ob es sich bei den Parzellen tatsächlich um Kleingärten handelt. Dabei wird unter anderem die Einfriedung, die vorhandenen Baulichkeiten und die Nutzung der Flächen unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse dieser Begehung sollen noch in diesem Jahr der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Kleingärten und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen
Kleingärten bieten nicht nur einen Rückzugsort für Naturfreunde, sondern auch die Möglichkeit, sich gärtnerisch zu betätigen. Doch was müssen Kleingartenpächter rechtlich beachten? Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) müssen sie sich aktiv im Verein engagieren und die anerkannten Gepflogenheiten beachten. Jedes Mitglied ist nicht nur für seinen Garten, sondern auch für die Pflege der Gemeinschaftsflächen verantwortlich und muss an den Kosten für Versorgungsleistungen teilnehmen. Verstöße gegen die Regeln können zur Kündigung des Pachtvertrags führen. Daher ist es wichtig für die Pächter, sich über ihre Rechte und Pflichten klar zu sein, um jederzeit rechtliche Probleme zu vermeiden. Anwalt.de hebt hervor, dass auch die Größe der Gärten und Lauben strengen Vorgaben unterliegt, um den Charakter der Kleingartenanlagen zu wahren.
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Grundsteuer für Kleingärten, die seit der Grundsteuer-Reform neu geregelt ist. Jeder Grundstückseigentümer, einschließlich der Besitzer von Kleingärten und Streuobstwiesen, muss eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Die Frist dafür endete bereits am 31. Januar 2023. Es ist wichtig, dass der im Grundbuch eingetragene Eigentümer die Erklärung einreicht, da die Pächter selbst hierfür nicht verantwortlich sind. Ein Blick auf die entsprechenden Vorgaben zeigt, dass Grundstücke mit Lauben über 24 Quadratmetern als Wohngrundstücke eingestuft werden. Dies hat direkte Auswirkungen auf die steuerliche Veranlagung. Langfristig müssen auch Kleingartenvereine, die diese Flächen verwalten, den steuerlichen Regelungen gerecht werden. Buhl.de informiert, dass die Bewertungsfaktoren je nach Nutzungsart der Parzellen ermittelt werden.
Insgesamt bringen die neuen Regelungen für die Kleingärtner in Wolgast sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Während die Pachtzinserhöhung die finanziellen Belastungen steigen lässt, zeichnet sich auch ein klarer Handlungsrahmen für die Zukunft der Kleingärten ab. Der Erhalt eines ordentlichen und funktionierenden Kleingartenvereins bleibt damit unerlässlich für das gärtnerische Miteinander in der Region.
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Ort | Wolgast, Deutschland |
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