Ärzteschaft in Niedersachsen: Dringender Appell zur Patientensicherheit!
Niedersachsen beschleunigt die Anerkennung ausländischer Ärzte. Risiken für Patientensicherheit müssen berücksichtigt werden.

Ärzteschaft in Niedersachsen: Dringender Appell zur Patientensicherheit!
Am 1. Dezember 2025 wird die Debatte um die Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten neu entfacht. Das Bundesgesundheitsministerium plant, die Verfahren zur Anerkennung zu beschleunigen, was nicht nur für viele Mediziner von Interesse ist, sondern auch für die gesamte Gesundheitsversorgung in Deutschland. Insbesondere die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat diesen Schritt begrüßt, warnt jedoch vor einer möglichen Absenkung der Qualität dieser Verfahren. Der Präsidentin der ÄKN, Dr. med. Martina Wenker, ist es ein Anliegen, dass die Sicherheit der Patientinnen und Patienten auch weiterhin höchste Priorität hat.
Aktuell arbeiten in Niedersachsen rund 5.489 Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten, was etwa 15,3% der gesamten Ärzteschaft ausmacht. Diese Mediziner haben häufig ihre Ausbildung in Ländern außerhalb der EU absolviert. Im Vergleich zur garantierten Qualität der deutschen medizinischen Ausbildung ist eine individuelle Überprüfung der Ausbildungsinhalte von zentraler Bedeutung. aekn.de hebt hervor, dass eine qualitative Schwächung des Anerkennungsverfahrens fatale Folgen für die Patientensicherheit haben könnte.
Wachsender Bedarf an Ärztinnen und Ärzten
In Anbetracht des anhaltenden Ärztemangels sind die Jobchancen für ausländische Mediziner in Deutschland ausgesprochen gut. Viele suchen aktiv nach Möglichkeiten, hier zu arbeiten. Die Approbationsbehörde ist dabei der erste Schritt in Richtung einer medizinischen Laufbahn in Deutschland. Seit dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes am 1. April 2012 kann die Approbation unabhängig von der Staatsangehörigkeit beantragt werden. Dieses Gesetz hat vielen eine Tür geöffnet, die zuvor verschlossen war. bundesaerztekammer.de erläutert, dass die Zuständigkeit für Berufszugangsfragen bei den Approbationsbehörden der einzelnen Bundesländer liegt.
Die Anforderungen sind jedoch nicht zu unterschätzen: Während Ärzte aus EU-Staaten, EWR-Staaten und der Schweiz von einem vereinfachten Verfahren profitieren, müssen Fachkräfte aus Drittstaaten eine aufwendige, individuelle Prüfung durchlaufen. Dies beinhaltet etwa den Vergleich von Curricula und Ausbildungen sowie die Abnahme einer Kenntnisprüfung, die inhaltlich an das deutsche Staatsexamen (M3) angelehnt ist. aerztestellen.aerzteblatt.de führt dazu weiter aus, dass die Prüfungsinhalte unter anderem Innere Medizin, Chirurgie und Notfallmedizin abdecken.
Die Herausforderungen der Anerkennung
Trotz der Chancen bringen die Anerkennungsverfahren einige Herausforderungen mit sich. Die Bearbeitungszeiten können bis zu vier Monate betragen, was bei vielen Antragstellern zu Frustration führt. Darüber hinaus sind die Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse nicht ohne: Für die Approbation wird ein C1-Niveau verlangt, das für viele eine Hürde darstellt. Auch die Prüfung der gesundheitlichen und persönlichen Eignung gehört zum Verfahren, das in der Gesamtheit als umfangreich empfunden wird.
Die Kammerversammlung der ÄKN hat daher eine Resolution verabschiedet, die nicht nur für eine schnelle Bearbeitung plädiert, sondern gleichzeitig auf die Notwendigkeit hinweist, die Qualität der Prüfverfahren zu sichern. Aekn.de fordert ein bundeseinheitliches und verlässliches Verfahren, inspiriert vom deutschen Staatsexamen, um sowohl Effizienz als auch Sicherheit in der medizinischen Versorgung zu gewährleisten.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die kommenden Monate entscheidend dafür sein könnten, wie sich die Integration ausländischer Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem gestaltet. Die richtige Balance zwischen schneller Anerkennung und der Sicherheit der Patienten wird hier im Fokus stehen.