Bayern unter Feuer: Niedersachsen fordert Ende des begleiteten Trinkens!
Bayern unter Feuer: Niedersachsen fordert Ende des begleiteten Trinkens!
Hannover, Niedersachsen, Deutschland - In einem hitzigen Diskurs über den Jugendschutz hat Niedersachsen am 11. Juli 2025 Bayern für dessen Alleingang zur Abschaffung des begleiteten Trinkens kritisiert. Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) zeigte sich irritiert über die Entscheidung des Freistaats, die in der Gesundheitsministerkonferenz im Juni ganz anders besprochen wurde. Die Länder hatten sich damals auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt, um ein einheitliches Regelwerk zu schaffen. Besonders pikant: Aus Niedersachsen kam bereits 2024 der Vorschlag, das begleitete Trinken abzuschaffen, doch jetzt fühlt man sich von Bayern überrumpelt. RegionalHeute berichtet von Philippis Forderung, das Jugendschutzgesetz zu überarbeiten und eine bundesweite Lösung zu finden, die auch präventive Maßnahmen umfasst.
„Bayerns Hauruck-Aktion“ fand nicht nur in Niedersachsen Gehör. Die Debatte um das begleitete Trinken ist bereits seit langer Zeit im Gange. Seit 1952 ist es deutschen Jugendlichen ab 14 Jahren erlaubt, in Begleitung ihrer Eltern Bier und Wein zu trinken, eine Regelung, die nun ins Visier geraten ist. Die Gesundheitsminister der Länder setzen sich klar für ein gesetzliches Verbot des begleiteten Trinkens ein. Katharina Schenk, die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, hebt hervor, dass Alkohol ein großes Problem bei Kindern und Jugendlichen darstellt. Es braucht mehr als nur Appelle, um den Alkoholmissbrauch zu bekämpfen – die anvisierte Änderung des Jugendschutzgesetzes könnte hier der erste Schritt sein, wie Tagesschau berichtet.
Jugendschutz und Alkohol: Ein heikles Thema
Die Zahlen sprechen für sich: Aktuell trinken 6,9 % der Mädchen und 12,4 % der Jungen im Alter von 12 bis 17 Jahren wöchentlich Alkohol. Der erste Kontakt mit Alkohol erfolgt oft bereits mit 14 Jahren oder sogar früher. Diese Entwicklung macht es notwendig, einen genaueren Blick auf die geltenden Regelungen zu werfen. Wie es in der Diskussion um das begleitete Trinken geht, wird klar, dass die aktuelle Regelung im Jugendschutzgesetz aus dem Jahr 1952 dringend überarbeitet werden muss. Das Gesetz erlaubt den Jugendlichen, in Begleitung von sorgeberechtigten Personen Bier und Wein in der Öffentlichkeit zu trinken, während der Verkauf von härteren Getränken unter 18 Jahren weiterhin verboten ist. Diese Ausnahmeregelung steht nun auf der Kippe, und das nicht ohne Grund. Dr. Johannes Nießen, kommissarischer Leiter des Bundesinstitutes für Öffentliche Gesundheit, macht auf die gesundheitlichen Risiken frühzeitigen Alkoholkonsums aufmerksam. WDR berichtet außerdem, dass trotz einer leichten Abmeldung im Alkoholkonsum durch Corona viele Jugendliche wieder zu alten Verhaltensmustern zurückkehren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Kampf gegen den Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen dringend neue Wege gefunden werden müssen. Die Gesundheit unserer jungen Generation steht auf dem Spiel, und dabei sollte kein Land auf eigene Faust handeln. Es liegt ein gutes Stück Arbeit vor uns, um die Sicherheit und das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.
Details | |
---|---|
Ort | Hannover, Niedersachsen, Deutschland |
Quellen |
Kommentare (0)