Mann stürzt in Gully: Gemeinde muss 12.500 Euro Schmerzensgeld zahlen!

Mann stürzt in Gully: Gemeinde muss 12.500 Euro Schmerzensgeld zahlen!
Celle, Deutschland - Ein schwerer Sturz, der weitreichende Konsequenzen hatte: Ein 27-jähriger Mann hat nach einem Unfall, der sich im September 2020 ereignete, insgesamt 12.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Der Vorfall geschah in Lindwedel, als der Kläger mit seinen Hunden unterwegs war und unglücklicherweise in einen Sickerschacht fiel, weil der Gullydeckel wegbrach. Sein Bein geriet in den Schacht, und ihm wurde die Kniescheibe gebrochen. Dies berichtet die Mopo.
Die Gemeinde Lindwedel wies zunächst alle Vorwürfe von sich und lehnte die Zahlung von Schmerzensgeld ab. Bei einem Prozess vor dem Landgericht Verden hatte sie zudem gewonnen, indem sie argumentierte, der Gullydeckel sei regelmäßig kontrolliert worden. Doch das Oberlandesgericht (OLG) Celle bewertete die Sache anders und gab dem Kläger recht. Der Sickerschacht sei nach geltendem Haftpflichtgesetz als gefährliche Anlage zu werten, und die Gemeinde konnte nicht nachweisen, dass der Unfall auf höhere Gewalt zurückzuführen war.
Rechtliche Grundlagen
Für Kommunen gelten strenge Verkehrssicherungspflichten. Die aktuelle juristische Diskussion um die Haftung bei solchen Unfällen zeigt, dass Anwohner und Verkehrsteilnehmer darauf angewiesen sind, dass die Gemeinden solche Gefahrenquellen im Blick haben. Wie aus einem Expertenwerk zur kommunalen Haftung hervorgeht, sind die Grundlagen für die Verkehrssicherungspflicht komplex. Unter anderem thematisiert das Buch die Haftung im Rahmen von Straßenverkehrssicherungspflichten und die Bedeutung von Mitverschulden bei Schadensfällen. Diese Informationen lassen sich unter anderem in einer Publikation nachlesen, die sich intensiv mit diesem Thema auseinandersetzt: esv-elibrary.
Im konkreten Fall blieb der Gullydeckel nach dem Vorfall unauffindbar, was eine spätere Begutachtung verhinderte. Für die Gemeinde bedeutet das nicht nur die Zahlung des Schmerzensgeldes, sondern auch die Übernahme weiterer Kosten in Höhe von rund 4.400 Euro, die für Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Rechtsanwaltskosten anfallen. Zusätzlich muss sie etwaige zukünftige Schäden ersetzen.
Absicherung für die Öffentlichkeit
Viele sind sich der Gefahren auf öffentlichen Wegen nicht bewusst. Beispielsweise wurde in einem anderen Fall entschieden, dass eine Gemeinde nicht für Stolperfallen bei einem Straßenumzug haftet, besonders wenn eine Stufe nur geringfügig über das Niveau der Straße hinausragt. Hier muss der Kläger beweisen, dass die Kommune ihre Pflichten zur Gefahrenvermeidung verletzt hat. Ein solches Urteil verdeutlicht, wie unterschiedlich die rechtlichen Einschätzungen sein können, und dass die Verantwortlichkeiten oft komplex sind. Die Fachanwalt verdeutlicht dies eindrucksvoll anhand eines Falls, wobei das Mitverschulden der Klägerin wichtiger Bestandteil der Urteilsfindung war.
Der Fall aus Lindwedel zeigt, dass es sich lohnt, bei Unfällen in Zusammenhang mit öffentlichen Anlagen den rechtlichen Weg zu beschreiten. Austausch und Aufklärung über sichere Wege sind für alle Verkehrsteilnehmer von großer Bedeutung, um künftige Unfälle zu verhindern.
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Ort | Celle, Deutschland |
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