Gericht stoppt Sparkassen-Kündigung: Rote Hilfe feiert Sieg gegen Debanking!

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Das Landgericht Göttingen verpflichtet die Sparkasse zur Fortführung des Kontos der Roten Hilfe nach rechtswidriger Kündigung.

Das Landgericht Göttingen verpflichtet die Sparkasse zur Fortführung des Kontos der Roten Hilfe nach rechtswidriger Kündigung.
Das Landgericht Göttingen verpflichtet die Sparkasse zur Fortführung des Kontos der Roten Hilfe nach rechtswidriger Kündigung.

Gericht stoppt Sparkassen-Kündigung: Rote Hilfe feiert Sieg gegen Debanking!

Die Rote Hilfe e. V. konnte vor dem Landgericht Göttingen einen bemerkenswerten Erfolg verbuchen: Die Entscheidung, die Sparkasse Göttingen zur Fortführung des Kontos der Organisation zu verpflichten, stellt einen wichtigen Sieg gegen das Debanking dar. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, die die Kündigung des Kontos als rechtswidrig einstufte. Die Sparkasse hatte die Schließung mit einem erhöhten Prüfaufwand infolge der Einstufung der „Antifa Ost“ als terroristische Organisation durch die US-Regierung begründet. Doch das Gericht wies dieses Argument zurück. Politische Entscheidungen eines Drittstaates seien keine ausreichende Grundlage für eine Kontokündigung durch ein deutsches Kreditinstitut, so die Richter. Diese Entscheidung ist nicht nur ein Lichtblick für die Rote Hilfe, sondern auch ein Zeichen gegen politisch motivierte Kontokündigungen insgesamt.

Die Kündigung des Kontos der Roten Hilfe kam nicht aus heiterem Himmel. Bereits im Dezember 2025 musste die Organisation die Kündigung aller Girokonten bei zwei Banken hinnehmen, obwohl die Geschäftsbeziehungen zuvor beanstandungsfrei waren. Auch die GLS Bank sprach sich gegen die Konten der Roten Hilfe aus und forderte Informationen zu deren Spendensammlungen, was als ein Vorwand für die Kündigungen galt. Laut einem Bericht von Etos Media war die Kündigung durch die GLS Bank eine direkte Reaktion auf die US-amerikanische Einstufung der „Antifa Ost“. Diese Zusammenhänge werfen ein grelles Licht auf den aktuellen Zustand der Meinungsfreiheit und die politische Repression in Deutschland.

Politische Repression und die Zivilgesellschaft

Hartmut Brückner von der Roten Hilfe machte die Brisanz des Urteils deutlich, indem er betonte, dass der Zugang zu grundlegender Infrastruktur wie Bankkonten nicht von politischen Zuschreibungen abhängen dürfe. Solche Praktiken setzen das zivilgesellschaftliche Engagement und die demokratische Teilhabe unter Druck. Die Diskussion um Debanking hat sich mittlerweile zu einem wichtigeren Thema entwickelt, das breite Solidarität von unterschiedlichen Gruppen und Einzelpersonen erfährt. Es wird ein Zusammenhalt von zivilgesellschaftlichen Akteuren gefordert, um der zunehmenden politischen Repression entgegenzutreten.

Die Rote Hilfe e. V., die seit über 100 Jahren bei Repressionen nach Protesten Unterstützung bietet, sieht sich in ihrer Arbeit durch solche Kontokündigungen massiv beeinträchtigt. Bereits zuvor kam es zu Kontokündigungen bei anderen Gruppierungen, darunter die Deutsche Kommunistische Partei und das Anarchist Black Cross. Trotz der Herausforderungen bleibt die Rote Hilfe engagiert und bietet Unterstützung für alle, die die Kriterien erfüllen – unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung.

Zukunftsausblick und Widerstand

Mit dem aktuellen Urteil hat die Rote Hilfe nicht nur ihr Konto zurückerobert, sondern auch ein starkes Zeichen gesetzt. Es bleibt abzuwarten, wie die Sparkasse reagieren wird, falls sie an der Kündigung festhält, denn dann könnte ein reguläres Hauptsacheverfahren folgen. Die breite öffentlich Diskussion, die durch die Kampagne „Debanking stoppen!“ angestoßen wurde, wird weiterhin an Bedeutung gewinnen. Trotz aller Widrigkeiten wird die Rote Hilfe sich weiterhin für die Rechte von Repressionsopfern einsetzen und den Protest gegen solche Maßnahmen anführen.

Die Situation bleibt angespannt, dennoch ist eine zivilgesellschaftliche Mobilisierung gefordert, um zukünftige Angriffe auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen abzuwenden. Auf der einen Seite steht die Gefahr weiterer Kontokündigungen, auf der anderen Seite die Stärke einer solidarischen Gemeinschaft, die bereit ist, für ihre Rechte einzutreten. Es bleibt zu hoffen, dass die aktuellen Entwicklungen auch andere Bankinstitute dazu bewegen, ihre Verantwortung gegenüber zivilgesellschaftlichen Organisationen ernst zu nehmen und sich nicht von politischen Zuschreibungen leiten zu lassen.

Für weiterführende Informationen über den Fall empfiehlt sich ein Blick in die Berichterstattung von Rote Hilfe, Etos Media und nd aktuell.