Skandal im Kindergarten: Kita-Mitarbeiterin geht in Berufung!
Nach den Vorwürfen der Zwangsfütterung in der Kita Nesselröden beginnt am Montag die Berufungsverhandlung im Landgericht Göttingen.

Skandal im Kindergarten: Kita-Mitarbeiterin geht in Berufung!
In Nesselröden, einem kleinen Ort im Landkreis Göttingen, steht eine Kita-Mitarbeiterin erneut im Fokus der Öffentlichkeit. Die Angeklagte, die in der katholischen Pfarrgemeinde St. Georg arbeitet, sieht sich schweren Vorwürfen gegenüber. Im März 2024 wurde sie vom Amtsgericht Duderstadt wegen Zwangsfütterung von fünf Kleinkindern und der Freiheitsberaubung eines Kindes zu 110 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Diese Strafe summiert sich auf insgesamt 4.400 Euro. Nun hat die Frau Berufung eingelegt und der Fall wird neu aufgerollt, was für Gesprächsstoff sorgt. Göttinger Tageblatt berichtet von den anstehenden Verhandlungen, die am kommenden Montag beginnen und mit insgesamt zwölf angesetzten Verhandlungstagen aufwarten.
Die Anklagepunkte sind gravierend, da die Vorfälle zwischen September 2021 und Juli 2022 stattfanden. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Sozialassistentin, Kinder mit Gewalt zum Essen und Schlafen gezwungen zu haben, was einem quengelnden Kind sogar ein Eingesperrtsein in einem Garderobenraum beschert hat. Obwohl die Angeklagte in einem weiteren Fall von Nötigung freigesprochen wurde, beharrt die Staatsanwaltschaft auf der Schwere der Vorwürfe NDR.
Die Berufungsverhandlung
Die Berufungsverhandlung findet am Landgericht Göttingen statt und die Vorwürfe werden mit einer neuen Beweisaufnahme sowie Zeugenbefragungen untermauert. In diesem Zusammenhang werden etwa 30 Zeugen, darunter ehemalige Kolleginnen und Eltern der betroffenen Kinder, befragt. Zusätzlich sind vier Nebenkläger in den Prozess involviert. Die betroffene Kita-Mitarbeiterin hat bislang keine weiteren Gründe für ihre Berufung dargelegt. Im Vorfeld des Verfahrens betonte ihr Arbeitgeber die Unschuldsvermutung, während die Nebenkläger die Forderung nach einem Berufsverbot aufgestellt hatten – diese wurde jedoch vom Richter abgelehnt RND.
Die Entscheidung des Landgerichts wird für Januar 2026 erwartet, was dem Fall einen langen Atem verleiht. Während der Anhörungen könnte es zu Einschränkungen in den Betreuungszeiten kommen, falls mehrere Erzieher als Zeugen geladen werden. Die Verhandlung verspricht, ein spannendes Kapitel im Leben der betroffenen Kinder und ihren Familien zu werden und bleibt ein kritisches Thema in Nesselröden.