Vogelgrippe-Alarm im Eichsfeld: Stallpflicht für Geflügel angeordnet!
Im Landkreis Eichsfeld gilt ab 4. November 2025 Stallpflicht für Geflügel aufgrund eines Vogelgrippe-Ausbruchs.

Vogelgrippe-Alarm im Eichsfeld: Stallpflicht für Geflügel angeordnet!
Am Dienstag, dem 4. November, trat im Landkreis Eichsfeld eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel in Kraft. Dieser Erlass wurde vom Veterinäramt aufgrund eines kürzlich aufgetretenen Ausbruchs der Vogelgrippe gefällt. Ein hochpathogener Virus, der als Geflügelpest bekannt ist, wurde am 28. Oktober bei einem toten Wildvogel festgestellt. Besonders alarmierend war, dass dieser Virus an Knochenresten eines Kranichs nachgewiesen wurde, während der Rest des Tierkörpers vermutlich von anderen Tieren wie Füchsen verschleppt wurde, berichtet Göttinger Tageblatt.
Die Vogelgrippe, die durch das Virus HPAIV (H5N1) verursacht wird, stellen für Hühner, Puten und andere Vögel eine ernsthafte Bedrohung dar. Hochpathogene Varianten können bei Tieren oft tödlich enden und führen zu hohen Verlusten in der Tierhaltung. In Niedersachsen breitet sich die Vogelgrippe weiterhin aus; insgesamt sind bereits 15 Landkreise von diesem Virus betroffen und haben eine Stallpflicht erlassen. Darunter Emsland, Grafschaft Bentheim und Cloppenburg, um nur einige zu nennen.
Verschärfte Maßnahmen für Geflügelhalter
Im Zuge dieser Situation haben die zuständigen Stellen alle Geflügelhalter aufgefordert, ihre Tiere sofort in geschützten Ställen unterzubringen. Wer seine Tiere nicht beim Veterinäramt angemeldet hat, muss dies unverzüglich nachholen. Außerdem sind Käufe von weiteren Vögeln bis auf Weiteres untersagt, es sei denn, diese wurden innerhalb der letzten vier Tage von einem Tierarzt untersucht.
Darüber hinaus berichten Tagesschau und ZDF, dass die Vogelgrippe sich in Deutschland stark ausbreitet und vor allem mit dem Herbst zu einem neuen Ausmaß erreicht hat. In diesem Zusammenhang hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer zu verstärkten Schutzmaßnahmen aufgerufen. In Baden-Württemberg mussten bereits 15.000 Tiere in einem Geflügelbetrieb getötet werden, während in Niedersachsen über 20.000 Puten wegen Ausbruchs gekeult wurden.
Schutz vor einer weiteren Ausbreitung
Für die Menschen besteht derzeit kein besonders hohes Risiko, jedoch wird Kontakt zu toten Vögeln eindringlich abgeraten. Bisher sind keine H5N1-Fälle bei Menschen bekannt, aber das Friedrich-Loeffler-Institut hat das Risiko für weitere Ausbrüche in den letzten Wochen als „hoch“ eingestuft. Es wird dazu geraten, Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten und den Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Die Maßnahmen sind nicht nur notwendig, um die Geflügelbestände zu schützen, sondern zielen auch darauf ab, Schäden in der Landwirtschaft abzuwenden. Über 200.000 Nutztiere wurden in diesem Herbst bereits aufgrund der Ausbrüche getötet. Das Bundesministerium hat außerdem einen Antrag an die EU gestellt, die Obergrenze für Entschädigungszahlungen von 50 Euro auf bis zu 110 Euro anzuheben, um die betroffenen Landwirte zu unterstützen.
Inzwischen ist es umso wichtiger, dass die Geflügelhalter in der Region wachsam bleiben und alle erforderlichen Schritte unternehmen, um ihre Bestände zu schützen. Der Herbst bringt nicht nur eine bunte Farbenpracht, sondern auch die Gefahr von Tierseuchen, die es zu bekämpfen gilt.