Alkolenker in Goslar: Polizei schnappte Betrunkenen mit 1,39 Promille!

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Polizei in Goslar deckt Alkohol am Steuer auf: 1,39 Promille, Strafverfahren eingeleitet. Zeugen zur Sachbeschädigung gesucht.

Polizei in Goslar deckt Alkohol am Steuer auf: 1,39 Promille, Strafverfahren eingeleitet. Zeugen zur Sachbeschädigung gesucht.
Polizei in Goslar deckt Alkohol am Steuer auf: 1,39 Promille, Strafverfahren eingeleitet. Zeugen zur Sachbeschädigung gesucht.

Alkolenker in Goslar: Polizei schnappte Betrunkenen mit 1,39 Promille!

In der Nacht von Samstag auf Sonntag hat die Polizei in Goslar eine Verkehrskontrolle durchgeführt, die nicht nur Aufschluss über die Verkehrssituation, sondern auch über die Gefahren von Alkohol am Steuer gab. Ein Autofahrer wurde mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,39 Promille am Steuer erwischt. Die Beamten leiteten daraufhin ein Strafverfahren gegen ihn ein und sicherten seinen Führerschein, der nun in polizeilicher Verwahrung ist. Ein klarer Fall, der die Bedeutung von verantwortungsvollem Fahren unterstreicht, besonders in Anbetracht der geltenden Promillegrenzen in Deutschland, wie ADAC berichtet.

Alkohol am Steuer ist in Deutschland kein geringes Übel. Bei einer Konzentration von 0,5 Promille beginnt bereits ein Bußgeldverfahren – und das kann für die Betroffenen schnell teuer werden. Auch die geltenden Gesetze zeigen den Ernst der Lage: Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit, was bedeutet, dass es sich um eine Straftat handelt. Bei der jetzt aufgedeckten Trunkenheitsfahrt ist der Fahrer bei 1,39 Promille eindeutig im roten Bereich, was nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, sondern auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Die rechtlichen Konsequenzen

Nach jhb.legal würde der Fahrer im Normalfall mit einer Geldstrafe, dem Entzug seiner Fahrerlaubnis sowie unter Umständen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen müssen. Die Schwere der Strafe hängt dabei vielfältig von der Höhe der Alkoholisierung und etwaigen Vorstrafen ab. Bei einer Wiederholungstat würde sogar mit Freiheitsstrafe zu rechnen sein.

Wer mit 1,39 Promille hinter dem Steuer erwischt wird, hat nicht nur die polizeilichen Beamten auf den Plan gerufen. Kommt es zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss, drohen zivilrechtliche Haftung und der Verlust des Versicherungsschutzes. Das bedeutet, der eigene Versicherer könnte in einem solchen Fall Regressforderungen bis zu 5000 Euro stellen.

Ein unglücklicher Vorfall

Zur gleichen Zeit, in der die Kontrolle stattfand, hat die Polizei in Goslar auch einen anderen Vorfall registriert: In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde in der Straße “Trollmönch” ein Reifen eines geparkten Autos beschädigt. Der oder die unbekannten Täter sind derzeit noch nicht gefasst, und die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Wer Hinweise geben kann, erreicht die Ermittler unter der Telefonnummer 05321-339-0.

Diese Vorfälle erinnern uns daran, wie wichtig es ist, auch während der Nachtstunden, wenn die Versuchung größer ist, vernünftig und sicher unterwegs zu sein. Verantwortung beim Fahren und der Respekt vor den Mitmenschen sollten an erster Stelle stehen – denn schließlich kann niemand die negativen Folgen von Alkohol am Steuer sich selbst oder anderen wünschen.