Düsseldorfer Tabelle 2026: Mindestunterhalt bleibt an der Armutsgrenze!
Die Düsseldorfer Tabelle 2026 wurde veröffentlicht. Der unterhaltsrechtliche Mindestbetrag bleibt aufgrund steigender Lebenshaltungskosten umstritten.

Düsseldorfer Tabelle 2026: Mindestunterhalt bleibt an der Armutsgrenze!
Am 29. Dezember 2025 wurde die überarbeitete Düsseldorfer Tabelle 2026 veröffentlicht, die seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist. Diese Tabelle ist entscheidend für Elternteile, die nach einer Trennung oder Scheidung Unterhalt leisten müssen, da sie einen klaren Rahmen für die Berechnung des Kindesunterhalts bietet. Dabei gab es im Vergleich zum Vorjahr nur eine leichte Erhöhung im Mindestunterhalt, die durch eine Anpassung des Kindergeldes bedingt ist.
Die Düsseldorfer Tabelle gilt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2026 und legt fest, wie viel Unterhalt der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, mindestens zahlen muss. Dabei werden verschiedene Einkommensstufen und Altersgruppen berücksichtigt. Ab dem neuen Jahr beträgt das Kindergeld für minderjährige Kinder 259,00 Euro und beeinflusst die Nettozahlungen erheblich, da diese Beträge nach Abzug des Kindergeldes ermittelt werden.
Finanzielle Herausforderungen für Unterhaltspflichtige
Die Situation für Unterhaltspflichtige bleibt angespannt. Der Mindestunterhalt ist laut RegionalHeute um nur einen marginalen Betrag gestiegen, was angesichts der stetig steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere bei Lebensmitteln und Energie, als unzureichend kritisiert wird. Der ISUV macht darauf aufmerksam, dass immer mehr Unterhaltspflichtige gezwungen sind, Bürgergeld zu beantragen, oft sogar als Aufstocker.
Laut der zur Berechnung des Unterhalts erforderlichen Werte ergibt sich aus einem Einkommen von 1.750 Euro und einem notwendigen Eigenbedarf von 1.450 Euro eine Verteilungsmasse von 300 Euro. Das bedeutet, dass bei drei Kindern, darunter zwei minderjährige, ein enger finanzieller Spielraum besteht. So kann bereits ein Bruttogehalt von 3.000 Euro monatlich, je nach Region, an die Grenzen des Selbstbehalts stoßen.
Kritik an der Düsseldorfer Tabelle
Die Kritiker, vor allem der ISUV, bemängeln die mangelnde Flexibilität der Düsseldorfer Tabelle, die nicht auf die regional unterschiedlichen Miet- und Lebenshaltungskosten angepasst ist. Daher wird eine Regionalisierung der Wohnkosten im Selbstbehalt gefordert, um gerechtere Bedingungen zu schaffen. Die anhaltende Diskussion über den sozialen Druck, dem Unterhaltspflichtige ausgesetzt sind, muss dringend verstärkt werden, befürwortet der ISUV.
Außerdem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Ansprüche regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass auch bei Änderungen in der Lebenssituation angemessen reagiert werden kann. Besonders betont wird die Empfehlung des ISUV, Konflikte in Unterhaltsfragen gütlich zu lösen, um langwierige und oftmals sehr belastende Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Neuerungen und Ausblick
Zwei wichtige Neuerungen, die mit der Düsseldorfer Tabelle 2026 eingeführt wurden, sind der angepasste Selbstbehalt beim Enkelunterhalt sowie ein klar definierter Selbstbehalt beim Elternunterhalt. Diese Maßnahmen sind Teil des Bestrebens, ein modernes Unterhalts- und Umgangsrecht zu gestalten, das den gegenwärtigen Lebensrealitäten von Trennungsfamilien besser Rechnung trägt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Düsseldorfer Tabelle, trotz ihrer noch immer wichtigen Rolle im Familienrecht, nicht ohne Kritik bleibt. Die Gesellschaft sollte sich intensiv mit den Entwicklungen im Unterhaltsrecht auseinandersetzen, um die finanziellen Belastungen für all diejenigen, die unterhaltspflichtig sind, gerechter zu gestalten. Schätzungsweise wird die nächste Überarbeitung der Tabelle 2028 erfolgen, wenn die sozialen und finanziellen Gegebenheiten erneut evaluiert werden müssen.
Die Düsseldorfer Tabelle bleibt ein zentraler Bestandteil im deutschen Familienrecht und wird weiterhin relevant für viele Betroffene sein. Alle Beteiligten sind dazu aufgerufen, die veränderten Rahmenbedingungen zu beachten und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen in ihren finanziellen Planungen vorzunehmen.