Skoda-Fahrer mit 2,9 Promille: Polizei stoppt betrunkenen Raser!

Skoda-Fahrer mit 2,9 Promille: Polizei stoppt betrunkenen Raser!

Goslar, Deutschland - Ein gefährlicher Vorfall auf der Bundesstraße 6 sorgte am Sonntagnachmittag für Aufregung. Ein stark alkoholisiert unterwegs gewesener Autofahrer stellte nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer vor erhebliche Risiken. Der 58-jährige Fahrer aus dem Landkreis Harz war mit einem schwarzen Skoda Fabia in Schlangenlinien unterwegs und geriet wiederholt auf die linke Fahrspur. Nachfolgende Fahrzeuge waren gezwungen, stark zu bremsen, um Kollisionen zu vermeiden. Die Polizei stoppte das Fahrzeug schließlich auf Höhe der Abfahrt zur Hildesheimer Straße und führte dort eine Kontrolle durch. Ein Atemalkoholtest ergab eine alarmierende Blutalkoholkonzentration von 2,90 Promille, was weit über der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille lag. Die Beamten entnahmen dem Mann eine Blutprobe und sicherten seinen Führerschein. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und der Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Zeugen, die von dem Skoda-Fahrer gefährdet wurden, sind aufgerufen, sich bei der Polizei zu melden (regionalheute.de).

Doch die Ereignisse in Goslar beschränkten sich nicht nur auf diesen Vorfall. Am Sonntagabend wurde ein 23-jähriger Mann aus Bad Harzburg in der Goslarer Innenstadt festgenommen. Gegen 20.50 Uhr versuchte er, die Beifahrerscheibe eines parkenden BMWs am Greifplatz einzuschlagen. Doch die Wachsamkeit einiger Zeugen brachte seine Pläne zum Scheitern. Später, gegen Mitternacht, versuchte er am Goslarer Bahnhof, einen Automaten aufzubrechen, was ebenfalls misslang. Dank der Streifenpolizei, die rechtzeitig vor Ort war, konnte der Mann am Bahngleis angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Bei seiner Festnahme wurden ein Einhandmesser, Betäubungsmittel und Pyrotechnik bei ihm gefunden. Nun erwartet ihn eine Reihe von Anzeigen, darunter wegen versuchten schweren Diebstahls sowie Verfahren nach dem Waffen- und Betäubungsmittelgesetz (regionalheute.de).

Rechtliche Konsequenzen bei Trunkenheit am Steuer

Die rechtlichen Folgen für das Fahren unter Alkoholeinfluss sind gravierend. Bereits ab 0,3 Promille kann Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB strafbar sein. Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, was zu empfindlichen Strafen führen kann, darunter Geldstrafen, längere Fahrverbote und sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, vor allem für Wiederholungstäter (anwalt.de, dersteuermeister.de). Bei Verurteilungen sind zudem Einträge im Führungszeugnis möglich, falls eine Freiheitsstrafe über 90 Tagessätze verhängt wird. Dazu kommt die Entziehung der Fahrerlaubnis: Diese kann bereits im Ermittlungsverfahren erfolgen und umfasst häufig eine Sperrfrist von mindestens sechs bis zwölf Monaten.

Wer also denkt, dass ein Glas zu viel kein großes Problem darstellt, irrt sich gewaltig. Die Strafen sind nicht nur finanzieller Natur, sondern können den Führerschein für Jahre kosten und damit die Mobilität erheblich einschränken. Zudem haben Fahrer, die unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursachen, oft mit der harten Konsequenz zu kämpfen, dass ihre Versicherung keine Leistungen zahlt. Daher ist das Thema Prävention ebenso entscheidend: Vorausplanung, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und das Bewusstsein für die eigene Alkoholtoleranz sind hier entscheidend. Ganz nach dem Motto: “Wer sich nicht traut, fährt besser nicht!”

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OrtGoslar, Deutschland
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