AfD-Klage gegen Ex-Polizeipräsident: Wahrheit oder Populismus?

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Am 16.11.2025 wird das Verwaltungsgericht Oldenburg über die Klage der AfD gegen Ex-Polizeipräsident Kühme entscheiden, der die Partei als Bedrohung für die innere Sicherheit bezeichnete.

Am 16.11.2025 wird das Verwaltungsgericht Oldenburg über die Klage der AfD gegen Ex-Polizeipräsident Kühme entscheiden, der die Partei als Bedrohung für die innere Sicherheit bezeichnete.
Am 16.11.2025 wird das Verwaltungsgericht Oldenburg über die Klage der AfD gegen Ex-Polizeipräsident Kühme entscheiden, der die Partei als Bedrohung für die innere Sicherheit bezeichnete.

AfD-Klage gegen Ex-Polizeipräsident: Wahrheit oder Populismus?

Am heutigen Tag, dem 16. November 2025, behandelt das Verwaltungsgericht Oldenburg eine spannende Klage der Alternative für Deutschland (AfD) gegen den ehemaligen Polizeipräsidenten Johann Kühme. Im Mittelpunkt dieser Auseinandersetzung stehen die umstrittenen Äußerungen Kühmes, der in einem Interview im August 2023 die AfD massiv kritisierte. Kühme bezeichnete die Partei als “Gefahr für die innere Sicherheit” und warf ihr vor, mit Falschinformationen und Lügen aus der Politik heraus Unsicherheiten in der Bevölkerung zu schüren. Solche Aussagen gefährden nicht nur das Vertrauen in die Polizei, sondern werfen auch Fragen zur politischen Neutralität von Beamten auf, über die die AfD nun im juristischen Streit klärt, wie NDR berichtet.

Doch was genau steht der AfD im Wege? Kühme nannte in seiner Kritik spezifische Beispiele für Falschmeldungen und tendenziöse Darstellungen von Straftaten, die insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund betreffen. Diese Informationen scheinen die AfD eher zu verärgern, als zu überzeugen, denn die Partei hat nicht nur Klage gegen Kühmes Aussagen eingereicht, sondern auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn formuliert. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD, Stephan Bothe, äußerte laut Kreiszeitung seine Forderung nach Gerechtigkeit und kritisierte Kühmes Verständnis von Demokratie. Die AfD erhebt gegen den ehemaligen Polizeipräsidenten den Vorwurf, nicht neutral zu sein und gegen das Mäßigungsgebot verstoßen zu haben.

Unterstützung für Kühme

Johann Kühme, der sich im Ruhestand befindet, bleibt hinter seinen Aussagen und hat öffentliche Unterstützung von Andreas Sagehorn, dem aktuellen Polizeipräsidenten, sowie von seinen Amtskollegen aus Niedersachsen erhalten. Diese Solidarität ist beachtlich, denn alle sieben Polizeipräsidenten des Landes stehen geschlossen hinter Kühme und betonen die Bedeutung der Polizei als Hüterin der Demokratie. Dazu äußerte Lüneburgs Polizeipräsident Thomas Ring, dass die Sicherheitslage in Deutschland gut sei, während die Polizeipräsidentin von Hannover, Gwendolin von der Osten, die AfD für eine selektive Kriminalitätsdarstellung kritisierte.

Besorgniserregend wird die Situation, wenn man bedenkt, dass Kühme im Jahr 2020 sogar mit einer Morddrohung konfrontiert wurde, die im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Lübcke stand. Dies zeigt, welche Extrembelastungen sogar in der Führung der Polizei zu spüren sind. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich ebenfalls entschlossen für Kühme ausgesprochen und betont, wie wichtig es ist, für die Wahrung der demokratischen Werte einzutreten.

Wie es mit dieser Auseinandersetzung weitergeht, bleibt abzuwarten. Das Innenministerium von Niedersachsen prüft momentan die Vorwürfe gegen Kühme, was dem Rechtsstreit mit der AfD eine zusätzliche Dimension verleiht. Die Zukunft wird zeigen, wie sich die Rechtslage zu den Äußerungen und der geforderten Neutralität weiterentwickelt.

Die Kläger möchten an diesem Punkt ein starkes Zeichen setzen, dabei sichtlich das Augenmerk auf das Recht, Ängste und Unsicherheiten zu thematisieren, während sie gleichzeitig die politischen Grenzen von Beamten hinterfragen. Eine Diskussion, die auch alle Beteiligten umtreibt und die öffentliche Meinung bewegt.