Gericht entscheidet: Kundgebung zur Außenpolitik in Osnabrück verlegt!

Das VG Osnabrück entschied gegen die Verlegung einer Kundgebung zur deutschen Außenpolitik am 28. Juni 2025 am Nikolaiort.
Das VG Osnabrück entschied gegen die Verlegung einer Kundgebung zur deutschen Außenpolitik am 28. Juni 2025 am Nikolaiort. (Symbolbild/MND)

Gericht entscheidet: Kundgebung zur Außenpolitik in Osnabrück verlegt!

Nikolaiort, Osnabrück, Deutschland - Die Stadt Osnabrück sieht sich aktuell mit einer besonderen Herausforderung konfrontiert, denn das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Verlegung einer geplanten Kundgebung abgelehnt. Diese soll am 28. Juni 2025 von 14 bis 17 Uhr am Nikolaiort stattfinden und sich mit dem Thema „Great Reset der deutschen Außenpolitik in Bezug auf den Ukrainekrieg und den Nahostkonflikt“ befassen. Der Antragsteller rechnet mit einer Teilnehmerzahl von etwa 30 bis 50 Personen. Dennoch kam es zu einem Konflikt über den Veranstaltungsort, da die Stadt alternative Standorte vorschlug, unter anderem den Schlossgarten und den Willy-Brandt-Platz, was auf Bedenken der Lärmbelastung zurückzuführen ist, wie Recht und Politik berichtet.

Der Antragsteller war jedoch mit diesen Vorschlägen nicht einverstanden und hat am 26. Juni 2025 Klage eingereicht, zusammen mit einem Eilantrag. Das Gericht belegte die Ablehnung des Antrags mit der Tatsache, dass der Nikolaiort aufgrund seiner baulichen Gegebenheiten besonders anfällig für Lärmausbreitung ist. In der Vergangenheit hatte es bereits Beschwerden über übermäßigen Lärm und Störungen gegeben, die auch durch den Veranstalter selbst verursacht wurden. Hierbei wurde auch festgestellt, dass der Antragsteller in der Vergangenheit Lärmschutzauflagen missachtet hatte und Unbeteiligte provokant ansprach.

Hintergrund der Entscheidung

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist deutlich: Die Verlegung auf die vorgeschlagenen Alternativflächen wird als verhältnismäßig erachtet. Diese Argumentation zeigt, dass der Schutz der Anwohner und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gegebenenfalls Vorrang haben müssen, auch wenn das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Deutschland stark verankert ist. Nach Allrecht ist das Demonstrationsrecht schließlich ein elementarer Bestandteil der Demokratie, der das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Meinungsfreiheit und friedliche Versammlungen umfasst.

Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Durchführung von Demonstrationen sind klar: Eine Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung bei der Polizei oder dem Ordnungsamt erfolgen. Auch sollten die Teilnehmer keine Waffen oder gefährlichen Gegenstände mitführen. Das Gericht hat in diesem konkreten Fall jedoch den Eindruck, dass ein geordneter Ablauf am Nikolaiort aufgrund der schlechten akustischen Umstände nur schwerlich gewährt werden kann.

Weiterer Verfahrensverlauf

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts kann innerhalb von zwei Wochen mit einer Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden. Dieses Verfahren wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die sowohl die Veranstalter als auch die Stadt bei der Planung und Durchführung von Kundgebungen, besonders in dicht bebauten Gebieten, zu bestehen haben.

Die Stadt Osnabrück hat in der Vergangenheit immer wieder einen Spagat zwischen dem Schutz der Anwohner und dem Recht auf Versammlungsfreiheit versucht. Es bleibt abzuwarten, wie der Antragsteller auf die Entscheidung reagiert und ob die Idee, den Standort zu wechseln, letztlich akzeptiert wird.

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OrtNikolaiort, Osnabrück, Deutschland
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