Zwei Jahre Haft für Carl De Moncharline: Der Prozess der Kontroversen

Der Prozess gegen Carl De Moncharline, bruchsellische Nachtgestalt, fordert zwei Jahre Haft. Ein Urteil steht bevor.
Der Prozess gegen Carl De Moncharline, bruchsellische Nachtgestalt, fordert zwei Jahre Haft. Ein Urteil steht bevor. (Symbolbild/MND)

Zwei Jahre Haft für Carl De Moncharline: Der Prozess der Kontroversen

Peine, Frankreich - In einem aktuellen Fall, der die belgischen Gerichte beschäftigt, hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren für den Angeklagten Carl De Moncharline gefordert. Diese Entscheidung wurde vor dem Hintergrund einer psychiatrischen Expertise getroffen, die einen geringen Rückfallrisiko und das Fehlen sexueller Probleme feststellte. Ein weiterer Aspekt, den die Anklage betonte, ist die bereits entstandene Mediatisierung des Falls, die für De Moncharline eine erhebliche Belastung darstellt. Laut La Libre wird vor Gericht auch die Möglichkeit einer bedingten Strafe in Betracht gezogen.

Die Verteidigung, vertreten durch den Anwalt Me Jean-Pierre Buyle, hat ihre Plädoyer bereits begonnen und kann auf weitere Punkte am Dienstag aufbauen. Buyle fordert die Einstellung der Verfahren, da er einen gravierenden Missbrauch der angemessenen Frist zur Durchführung des Verfahrens sieht – es sind mittlerweile zehn Jahre seit den letzten Vorfällen vergangen. Er kritisierte, dass die Anklage zunächst den Fall ohne weiterführende Ermittlungen eingestellt hatte, bevor sie ihn wieder aufrollte. Dies wirft Fragen hinsichtlich der Fairness und der Rechte des Angeklagten auf, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind.

Rechtliche Aspekte der Verfahrensdauer

Das Thema der Verfahrensdauer hat sich in den letzten Jahren immer mehr ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Wie etwa die Cour de cassation in Frankreich am 9. November 2022 entschied, hat die Nichteinhaltung einer angemessenen Frist keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des Verfahrens selbst, was in Bfpl-Law ausführlich erläutert wird. Diese Regelung zielt darauf ab, den Anforderungen eines fairen Verfahrens gerecht zu werden, während die Justiz gleichzeitig mit begrenzten Ressourcen arbeitet.

Die Gründe für die Nichteinhaltung der Frist werden dabei differenziert betrachtet und umfassen die Komplexität des Falles sowie das Verhalten aller beteiligten Parteien. In De Moncharlines Fall hat die Verteidigung argumentiert, dass die lange Zeitspanne die Beweiskraft sowie die Möglichkeit der Verteidigung signifikant beeinträchtigt hat. Diese Überlegungen sind zentral für die Diskussion um die Rechtsstaatlichkeit, die auf die Einhaltung fairer Verfahren abzielt. In Deutschland, wie in bpb.de beschrieben, begleitet Rechtsstaatlichkeit die Idee und die Praxis der freiheitlichen Organisation der Gesellschaft im Sinne von Gerechtigkeit und fairness.

Wie sich die Situation weiterentwickelt, bleibt abzuwarten. Am Dienstag wird die Verteidigung ihre Argumente weiter ausführen, und die Öffentlichkeit wird gespannt verfolgen, wie sich die Berufung in diesem brisanten Fall entwickeln wird.

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OrtPeine, Frankreich
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