In einem aufsehenerregenden Verfahren hat das Oberlandesgericht Celle einen 35-jährigen Libanesen wegen seiner Mitgliedschaft in der Hisbollah verurteilt. Das Urteil umfasst nicht nur die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, sondern auch Beihilfe zum versuchten Mord und gewerbsmäßigen Verstoß gegen ein EU-Embargo. Der Mann, der laut Gericht spätestens 2016 zur Hisbollah übertrat, wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Die Beweise zeigten, dass der Angeklagte ab 2022 von Deutschland aus militärisch nutzbare Güter für das Drohnenprogramm der Hisbollah organisierte. Die gelieferten Komponenten hatten einen geschätzten Wert von etwa 500.000 Euro, genug für die Herstellung von über 300 Sprengstoffdrohnen. Ein besonders einschneidender Vorfall ereignete sich 2024, als eine mit Sprengstoff bestückte Drohne auf Israel abgeschossen wurde und in einem Seniorenheim in Herzlia explodierte. Obwohl dabei keine Menschen verletzt wurden, wertete das Gericht den Vorfall als Beihilfe zum versuchten Mord.

Lebensweg des Verurteilten

Der Verurteilte wuchs in einer Hochburg der Hisbollah im Libanon auf, bei seinem Onkel, einem Kommandeur der Organisation. Er bekannte sich spätestens 2016 öffentlich zur Hisbollah und agierte als verdeckter Einkäufer für Drohnenteile. Dabei beschaffte er verschiedene Komponenten, die dann für militärische Zwecke verwendet wurden. Trotz seiner schweren Vorwürfe wurde bei der Urteilsfindung mildernd berücksichtigt, dass er nicht vorbestraft war und ein Teilgeständnis ablegte. Zuletzt lebte er in Salzgitter bei seiner Schwester und war als Mitarbeiter eines Onlineversandhändlers tätig.

Die Bundesanwaltschaft hatte zunächst eine Haftstrafe von 9 Jahren gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Der Angeklagte wurde im Sommer 2024 in Salzgitter festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Nach dem Urteil bleibt er in U-Haft, da die Möglichkeit einer Flucht besteht. Eine Revision des Urteils kann innerhalb einer Woche beantragt werden.

Kontext und Ausblick

Die Hisbollah, eine schiitische Miliz und politische Bewegung, die in den 1980er Jahren gegründet wurde und eng mit dem Iran verbunden ist, wurde von der EU als terroristisch eingestuft. Deutschland hat seit 2020 alle Aktivitäten der Hisbollah im Inland verboten. Laut dem Verfassungsschutz gibt es in Niedersachsen etwa 250 Anhänger der Hisbollah. Jüngste Verurteilungen von zwei Männern aus Niedersachsen wegen Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung und die Verbote von zwei mit der Hisbollah verbundenen Vereinen in Bremen und Münster verdeutlichen die anhaltende Bedrohung durch diese Organisation.

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Mit dem Prozess gegen den Libanesen Fadel Z. wird die Aufmerksamkeit auf die Aktivitäten der Hisbollah in Deutschland und deren Netzwerke gelenkt. Der Prozessauftakt ist für den 18. November 2025 am Oberlandesgericht Celle angesetzt. Fadel Z. wird beschuldigt, als Auslandsoperateur im Drohnenbeschaffungsprogramm der Hisbollah tätig gewesen zu sein und Materialien im Wert von rund 1,4 Millionen Euro beschafft zu haben. Der Fall offenbart nicht nur die Herausforderungen, vor denen die Sicherheitsbehörden stehen, sondern auch die Komplexität und Gefährlichkeit der internationalen terroristischen Netzwerke.