Zollrazzia in Niedersachsen: Gegen Schwarzarbeit im Baugewerbe vorgegangen!

Zollrazzia in Niedersachsen: Gegen Schwarzarbeit im Baugewerbe vorgegangen!
Vechta, Deutschland - In Niedersachsen haben sich die Hauptzollämter Braunschweig, Hannover und Osnabrück zusammengeschlossen, um eine umfassende Kontrollaktion gegen die Schwarzarbeit im Baugewerbe durchzuführen. Wie NDR berichtet, waren rund 100 Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den Städten Hannover und Lüneburg aktiv, um den Verstößen in der Branche das Handwerk zu legen. Die Beamten befragten zahlreiche Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und überprüften die Einhaltung des Mindestlohns sowie die ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung.
Die häufigste Entdeckung in diesen Kontrollen war das Phänomen der Scheinselbstständigkeit. Arbeitgeber geben dabei an, dass ihre Beschäftigten selbstständig sind, um die Sozialversicherungsanmeldungen zu umgehen. In Hannover allein stellte das Hauptzollamt 25 Fälle solcher vermeintlichen Scheinselbstständigkeiten fest, ähnlich viele wurden in den Regionen Osnabrück, Emsland, Nordhorn, Vechta und Diepholz entdeckt. Dem Hauptzollamt Braunschweig zufolge wurden zudem fünf Straf- und fünf Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen illegalem Aufenthalt eingeleitet.
Schaden durch Schwarzarbeit
Der Bundesfinanzminister machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass der Schaden durch Schwarzarbeit im Bauwesen im Jahr 2024 rund 13,6 Millionen Euro betrug. Dies ist Teil eines größeren Bildes, denn insgesamt summierte sich der Schaden aufgrund von Schwarzarbeit in Deutschland auf etwa 766 Millionen Euro. Dabei wurden allein im letzten Jahr ca. 25.000 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt, die zu fast 97.000 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Straftaten führten. Dies zeigt, dass in nahezu allen Wirtschaftsbereichen, besonders jedoch in den lohnintensiven Branchen, ein hoher Handlungsbedarf besteht Bundesfinanzministerium.
Wichtige Hinweise für Arbeitgeber
Arbeitgeber in der Bauwirtschaft sollten sich der Risiken von Scheinselbstständigkeit bewusst sein. Laut SOKA-BAU können Verdachtsfälle anonym gemeldet werden. Die Meldungen werden vertraulich behandelt und die entsprechenden Maßnahmen zur Aufdeckung von Verstößen eingeleitet. Merkmale, die auf Scheinselbstständigkeit hinweisen können, sind unter anderem feste Arbeitszeiten, ein Anspruch auf bezahlten Urlaub und die Weisungsgebundenheit bei der Arbeitsleistung. Arbeitgeber ist es obliegend, ihre Meldepflicht vollständig und wahrheitsgemäß zu erfüllen, um empfindliche Strafen zu vermeiden.
Mit diesen Maßnahmen und der engen Zusammenarbeit der Zollbehörden soll erreicht werden, dass die Arbeitsbedingungen fair sind und die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt bleiben. Schauen wir, wie sich die Situation in den kommenden Monaten entwickeln wird. So oder so, bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit bleibt der Druck hoch.
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Ort | Vechta, Deutschland |
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