Achtung, Führerschein-Inhaber! Frist für Umtausch endet bald!
Führerscheine aus Schleswig-Holstein, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, verlieren bis Januar 2026 ihre Gültigkeit. Informieren Sie sich über Fristen, Umtauschverfahren und Kosten.

Achtung, Führerschein-Inhaber! Frist für Umtausch endet bald!
In den kommenden Monaten stehen viele Autofahrer in Deutschland vor einer wichtigen Herausforderung: Der Umtausch ihrer älteren Führerscheine. Ab Mitte Januar 2026 verlieren die zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit, was viele Bürgerinnen und Bürger vor die Frage stellt, was genau zu beachten ist. Laut NDR wurde dieser Umtausch notwendig, um ein neues, fälschungssicheres Design für Führerscheine in der EU einzuführen.
Im Fokus stehen die Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Bis zum 19. Januar 2033 müssen diese in neue EU-Führerscheine umgetauscht werden, und zwar gestaffelt nach Jahrgängen. Für die Jahrgänge 1999 bis 2001 wurde der erste Umtauschzeitraum festgelegt, der am 19. Januar 2026 endet. In Schleswig-Holstein verzeichnet man bereits ein reges Interesse: Die Führerscheinbehörden erwarten bis Ende des Jahres einen Anstieg der Umtauschanträge auf bis zu 200 pro Tag. Das war ein echter Grund, um frühzeitig aktiv zu werden!
Wichtige Fristen und Gebühren
Die Fristen für den Umtausch sind klar geregelt. Nach den aktuellen Vorgaben müssen Führerscheine aus verschiedenen Jahrgängen zu unterschiedlichen Zeitpunkten umgetauscht werden:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Wer als Führerscheininhaber vor 1953 geboren ist, hat die Möglichkeit, seinen Führerschein bis zum Stichtag 2033 zu behalten, unabhängig vom Ausstellungsdatum. Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf etwa 30 Euro, wobei eine Gebühr von rund 25 Euro erhoben wird, die je nach zuständiger Behörde leicht variieren kann. Ein Verwarngeld von 10 Euro droht, wenn die Frist versäumt wird, was durchaus ärgerlich wäre.
Wie läuft der Umtausch ab?
Der Umtausch selbst stellt jedoch keine allzu große Herausforderung dar. Eine Wiederholung der Fahrprüfung oder zusätzliche ärztliche Untersuchungen sind nicht erforderlich, was viele Autofahrer sicherlich begrüßen werden. Der Umtausch kann digital, per Post oder persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Dazu benötigt man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den alten Führerschein.
Wichtig zu wissen: Auch bei einem Umzug in ein anderes EU-Land muss der Führerschein nicht unbedingt umgetauscht werden, kann jedoch freiwillig erfolgen, wenn man den neuen lokalen Vorschriften entsprechen möchte. Hier greift das neue Standardformat, das seit 2013 in der gesamten EU gilt – eine Plastikkarte im Kreditkartenformat mit Foto. Wer schon länger im Ausland lebt, sollte sich zudem über die speziellen Regelungen im neuen Wohnsitzland informieren, um auf der sicheren Seite zu sein.
Es ist also höchste Zeit, die Unterlagen zusammenzusuchen und sich um den Umtausch zu kümmern! Weitere Informationen bieten die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden, die auch bei offenen Fragen jederzeit zur Verfügung stehen. Wenn das nicht ein gutes Händchen für die Planung ist!
Wer mehr über die EU-weiten Vorschriften erfahren möchte, findet auf Youreurope.eu zusätzliche hilfreiche Informationen zum Thema.
Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Situation in den kommenden Wochen entwickeln wird – und wer rechtzeitig seine Unterlagen in Ordnung bringt!