Grüne fordern Revolution im Lokalfunk: Mehr Radio für ganz Schleswig-Holstein!
Die Grünen in Schleswig-Holstein fordern eine Reform des Medienstaatsvertrags für mehr lokale Hörfunkprogramme.

Grüne fordern Revolution im Lokalfunk: Mehr Radio für ganz Schleswig-Holstein!
Der aktuelle Stand des Medienstaatsvertrags in Schleswig-Holstein
Was für eine Aufregung auf dem Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein! Einstimmig haben die Delegierten einen Antrag zur Reform des Medienstaatsvertrags Hamburg/Schleswig-Holstein (MStV HSH) beschlossen. Ziel dieses Antrags ist klar: Der lokale private Hörfunk soll in Schleswig-Holstein unterstützt und die Hürden für kleinere Veranstalter, Initiativen und Vereine abgebaut werden. Das berichtet die Radioszene, die das Thema ausführlich beleuchtet.
Auf den Punkt gebracht geht es im Kern des Beschlusses um eine Öffnung für lokale Programme über das gesamte Bundesland hinweg. Der Antrag sieht vor, den § 30 des MStV HSH zu streichen, welcher derzeit lokale Hörfunkprogramme nur in begrenzten Gebieten, wie Lübeck oder Sylt, zulässt. Derzeit ist nicht einmal der nichtkommerzielle Rundfunk in Städten wie Flensburg oder Neumünster möglich. Um dies zu ändern, wird auch eine Überarbeitung des § 14 gefordert, damit kommerzielle sowie nichtkommerzielle Anbieter ihre Programme überall im Land ausstrahlen können.
Zukunftsorientierte Regelungen
Durch die Reform sollen neue lokale Anbieter während der Umstellung auf DAB+ die Möglichkeit erhalten, ihre Programme für fünf Jahre sowohl auf DAB+ als auch, wenn es technisch machbar ist, zusätzlich auf UKW zu senden. Ein besonderes Anliegen der Antragsteller ist es, die Ungleichbehandlung zu beseitigen, die sich zum Beispiel im Fall dänischer Sender in Flensburg zeigt. Diese dürfen senden, während lokale Anbieter in der gleichen Region der Zugang verwehrt bleibt.
Ein zentraler Punkt des Antrags bezieht sich auch auf die Begrenzung von Medienkonzentration. Marktbeherrschende Unternehmen sollen keine Anteile an lokalen privaten Radioprojekten halten können. Hierbei wird auf Artikel 5 des Grundgesetzes verwiesen, der den freien Zugang zu Informationen garantiert. Bei der Umsetzung dieser Reform werden die Grünen die Landtagsfraktion beauftragen, die Initiative in die Koalition einzubringen – die Realisierung dieser Änderungen hängt jedoch entscheidend von der politischen Prioritätensetzung der CDU ab.
Hintergrund zum Medienstaatsvertrag
Die Rahmenbedingungen für Medien in Deutschland werden durch insgesamt 16 Länder geregelt, die sich auf Rundfunk- und Medienstaatsverträge verständigt haben. Diese werden vom jeweiligen Land ausgehandelt und müssen von den Landesparlamenten ratifiziert werden. So trat der Medienstaatsvertrag, der am 28. April 2020 beschlossen wurde, am 7. November 2020 in Kraft und ersetzt den Rundfunkstaatsvertrag von 1991. Er regelt nicht nur das duale Rundfunksystem in Deutschland, sondern auch wichtige Aspekte wie Programmauftrag, Jugendschutz, Rundfunkwerbung und die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Weitere Informationen zur Gesetzgebung finden Sie auf der Webseite der Landesregierung von Schleswig-Holstein.
Mit der Reform des MStV HSH verfolgt Schleswig-Holstein das Ziel, den lokalen Rundfunk attraktiv zu halten und einen breiten Zugang zu Informationen für die Bevölkerung zu gewährleisten. Auch die regelmäßige Aktualisierung des Mediensystems ist entscheidend, um den Trends und Entwicklungen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden. Dabei ist es unerlässlich, dass alle Akteure in der Medienlandschaft die Möglichkeit erhalten, ihre Inhalte ungehindert zu verbreiten, um Medienpluralismus und Meinungsvielfalt zu sichern. Informationen zu den rechtlichen Grundlagen des Medienstaatsvertrags finden Sie unter die-medienanstalten.
Bleibt abzuwarten, ob der Reformantrag die politische Unterstützung erhält, die er für eine zukunftsfähige Medienlandschaft in Schleswig-Holstein benötigt.