Volljährigkeit mit Hindernissen: Tipps für Bens neuen Lebensabschnitt

Volljährigkeit mit Hindernissen: Tipps für Bens neuen Lebensabschnitt
Neumünster, Deutschland - Am 16. Juni 2025 feiert der junge Neumünsteraner Ben Oke seinen 18. Geburtstag. Geboren als Extremfrühchen und mit mehreren Behinderungen lebt er unter besonderen Bedingungen und benötigt weiterhin umfassende Betreuung. Dieser Tag markiert nicht nur seine Volljährigkeit, sondern bringt auch eine Reihe bürokratischer Herausforderungen mit sich, wie die Mutter Ines Unfug erläutert. „Es ist wichtig, gut vorbereitet zu sein und die neuen rechtlichen Gegebenheiten zu verstehen“, betont sie.
In Deutschland wird mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres die Volljährigkeit rechtlich wirksam und das Sorgerecht der Eltern endet. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen, für die der 18. Geburtstag bedeutende Änderungen nach sich zieht. Ines Unfug gibt dabei wertvolle Hinweise, wie sich Eltern auf diese Veränderungen einstellen können.
Drei wichtige Schritte nach der Volljährigkeit
Eine der ersten und wichtigsten Maßnahmen besteht darin, eine Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung zu regeln. Eltern benötigen explizit eine Erlaubnis, um auch weiterhin Entscheidungen für ihre Kinder treffen zu können, wenn diese nicht über die erforderliche Geschäftsfähigkeit verfügen. Es ist wichtig zu verstehen, dass Geschäftsunfähigkeit bei Menschen vorliegt, die die Bedeutung ihrer Entscheidungen nicht erfassen können. Dennoch können alltägliche Geschäfte eigenständig erledigt werden.
Ein weiterer bedeutender Aspekt ist die Weiterzahlung des Kindergeldes. Für behinderte Kinder wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, vorausgesetzt, sie können aufgrund ihrer Behinderung ihren eigenen Unterhalt nicht decken. Hierzu ist der Nachweis der Behinderung wichtig, beispielsweise durch einen Behindertenausweis.
Rechtliche Aspekte und Betreuung
Die Rechtslage betreffend die Bestellung einer rechtlichen Betreuung liegt beim Betreuungsgericht. Ein entsprechendes Verfahren kann durch einen Antrag der betroffenen Person oder von Amts wegen eingeleitet werden. Laut den Expert:innen ist es entscheidend, dass die betroffene Person, auch wenn sie nicht geschäftsfähig ist, ihre Rechte wahrnehmen und Anträge stellen kann.
Die Informationen des Gerichts müssen so übermittelt werden, dass sie für die betroffene Person verständlich sind. Üblicherweise werden bei der Betreuung die Familie, Vertrauenspersonen oder ein Anwalt in den Prozess eingebunden. „Hier sind offene Gespräche und ein gutes Miteinander gefragt, damit alle Beteiligten auf dem gleichen Stand sind“, erklärt Ines Unfug.
Weitere wichtige Regelungen
Darüber hinaus gibt es noch einige andere Aspekte, die nach dem 18. Geburtstag berücksichtigt werden sollten. Dazu zählen unter anderem die Prüfung der Familienversicherung bei Krankenkassen und anderen Versicherungen, eventuell notwendige Arztwechsel und der Antrag auf ein persönliches Budget bei der Eingliederungsbehörde. Diese Leistungen können jungen Erwachsenen mit Behinderungen helfen, besser in die Gesellschaft integriert zu werden und ihre Teilhabe zu gestalten.
Ben Oke und seine Familie stehen nun vor diesen wichtigen Veränderungen. Trotz der Herausforderungen bleibt Ines Unfug optimistisch: „Es ist ein neuer Lebensabschnitt, und wir sind bereit, diesen gemeinsam zu meistern.“
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Ort | Neumünster, Deutschland |
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