Schleswig-Holstein: Neue Gästeabgabe für mehr Tourismus-Flexibilität!
Schleswig-Holstein plant Einführung von Gästeabgaben für Tourismusorte zur finanziellen Entlastung der Kommunen.

Schleswig-Holstein: Neue Gästeabgabe für mehr Tourismus-Flexibilität!
Schleswig-Holstein hat eine spannende Wende in der Tourismuspolitik angekündigt. Künftig können nicht nur die klassischen Kur- und Erholungsorte, sondern auch anerkannte Tourismusorte Kurabgaben erheben. Dieser Schritt ist Teil eines Gesetzentwurfs, den die schwarz-grüne Landesregierung vorgelegt hat und der nun im Landtag behandelt werden muss. Innenministerin Magdalena Finke (CDU) hebt hervor, dass somit Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, um ihre touristischen Angebote zu verbessern. Dabei wird die Kurabgabe sogar zur „Gästeabgabe“ umgetauft, was die Bezeichnung moderner und zielgerichteter erscheinen lässt. Aktuell dürfen nur 188 Ortslagen, die als staatlich anerkannt gelten, eine Abgabe einziehen, doch mit der neuen Regelung kommen drei weitere Städte hinzu: Albersdorf, Flensburg und Lübeck, die den Status eines Tourismusortes erhalten haben. Diese Abgabe ist als finanzielle Unterstützung gedacht, um öffentliche Einrichtungen für Kur- und Erholungszwecke zu betreiben und zu erhalten, wie Tageskarte berichtet.
Die politischen Reaktionen auf dieses Vorhaben sind jedoch gespalten. Während die Landesregierung die Maßnahmen positiv betrachtet, gibt es von der Opposition, speziell von der SPD und der FDP, kritische Stimmen. SPD-Kommunalpolitiker Kai Dolgner bezeichnet die Vorschläge als wenig ambitioniert, während Bernd Buchholz von der FDP warnte, dass die Einführung dieser Gästeabgabe möglicherweise dem Tourismus schaden und die Preise für Urlauber erheblich steigen lassen könnte, ohne gleichzeitig das Leistungsangebot zu verbessern.
Unterstützung für Kommunen
Nicht nur die Änderung der Abgabenregelung steht auf der Agenda der Landesregierung. Auch die finanziellen Sorgen der Kommunen in Schleswig-Holstein sollen ernsthaft adressiert werden. Viele Gemeinden klagen über strenge Vorgaben und sind in ihrer Handlungsfreiheit stark eingeschränkt. Daher plant das Land Maßnahmen zur finanziellen Entlastung, die am Dienstag vom Kabinett beschlossen wurden. Diese Maßnahmen sollen Bürokratie abbauen, die Eigenverantwortung der Kommunen stärken und mehr Gelder bereitstellen. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Möglichkeit für kleinere Kommunen, einen hauptamtlichen Bürgermeister einsetzen zu dürfen, was die Grenze von 4.000 auf 2.000 Einwohner senkt. Zudem entfällt die Genehmigungspflicht für Änderungen in den Hauptsatzungen, was den Verwaltungsaufwand erheblich verringert, so NDR.
Die Bemühungen um eine verbesserte finanzielle Basis in den Kommunen sind Teil einer umfassenderen Tourismusstrategie, die bis 2025 verfolgt wird. Diese Strategie hat drei zentrale Ziele: die Stärkung des wirtschaftlichen Faktors Tourismus, die Verbesserung der Wettbewerbsposition der Branche und die Stärkung des Images sowie des Marketings des Landes. Die Landesregierung möchte mit diesen Maßnahmen den Tourismus in Schleswig-Holstein langfristig fördern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, wie auf der Webseite der IHK Schleswig-Holstein betont wird.
Ein Blick in die Zukunft
Das Drumherum um das Thema Tourismus in Schleswig-Holstein bleibt spannend. Der geplante Gesetzesentwurf zur Gästeabgabe wird im nächsten Jahr intensiven Diskussionen im Landtag ausgesetzt sein. Die Haltung der Kommunen wird entscheidend sein, besonders in Anbetracht der finanziellen Herausforderungen, vor denen viele stehen. Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis aussehen wird und ob die angestrebten Ziele tatsächlich erreicht werden können.
Ob die geplante Gästeabgabe den erhofften Nutzen bringt oder eher zur Belastung für den Tourismus wird – die kommenden Monate versprechen, einiges an Licht ins Dunkel zu bringen.