
Im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat die FDP eine Verschiebung der Reform des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes gefordert. Der FDP-Fraktionschef Christopher Vogt äußerte starke Bedenken gegen den schwarz-grünen Gesetzentwurf, den er als unrealistisch und überfordernd für Kommunen, Handwerk und Privathaushalte bezeichnete. Laut Vogt sei das Gesetz wirtschaftlich gefährlich und insbesondere belastend für Handwerksbetriebe und Kommunen.
Die Reform zielt darauf ab, Schleswig-Holstein bis 2040 klimaneutral zu machen, mit einem besonderen Fokus auf Solarenergie. Eine zentrale Maßnahme der geplanten Reform umfasst die Verpflichtung, Neubauten und Parkplätze mit mindestens 70 Stellplätzen künftig mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Zudem soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen bis 2030 auf mindestens 45 Terawattstunden jährlich gesteigert werden, während sie 2023 bei 20,6 Terawattstunden lag.
Kritik und politische Reaktionen
Vogt kritisierte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) für die Gestaltung des Gesetzes, das er als bürokratisch und finanziell belastend ansah. Er warnte, die Koalition dürfe die Warnungen von Handwerkern und Kommunen nicht ignorieren. Auch die Gleichzeitigkeit von Vogts Kritik an den Maßnahmen auf Landesebene und an den Positionen des Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) auf Bundesebene wurden thematisiert. Günther wird vorgeworfen, sich gegen das Heizungsgesetz von Robert Habeck zu positionieren, während er auf Landesebene strengere Vorgaben unterstützt.
Der Innen- und Rechtsausschuss wird sich am Mittwoch mit den Plänen der Landesregierung befassen. Erste Stellungnahmen aus einer schriftlichen Anhörung des Ausschusses zeigen bereits Zweifel an der Wirksamkeit des Gesetzes, was den Druck auf die Landesregierung weiter erhöhen dürfte. Im Rahmen der Debatte wurde auch auf die Verunsicherung bei Hauseigentümern hingewiesen, die nicht ausreichend finanziell entlastet würden.
Für das laufende Jahr sind vielfältige Maßnahmen im Klimaschutz vorgesehen, die jedoch einen hohen Ressourcen- und Finanzierungsaufwand nach sich ziehen könnten. Darüber hinaus werden die Kommunen verpflichtet, Anpassungskonzepte an die Folgen des Klimawandels zu erstellen, während Wärmenetze bis 2040 klimaneutral betrieben werden sollen.
Weitere Informationen zu den Hintergründen der geplanten Reform sind auf ndr.de und sueddeutsche.de zu finden.