Am Freitagmorgen, dem 27. September, führte die Bundespolizei im Hauptbahnhof Dortmund eine Kontrolle durch und traf auf einen 43-jährigen Mann, der mehrfach von der Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Deutschen gleich drei Haftbefehle vorlagen.
Er hatte sich nicht an eine gerichtliche Aufforderung zur Haftantrittsregelung gehalten und wurde deshalb bereits zu fünf Tagen Erzwingungshaft verurteilt. Zuvor war er wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden, und im August 2022 folgte eine weitere Verurteilung zu 80 Tagessätzen à 10 Euro. Da der Verurteilte die geforderte Summe von insgesamt 1.530 Euro nicht aufbringen konnte, haben ihn die Beamten festgenommen. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er voraussichtlich 133 Tage verbringen muss.