Vorfall | Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen, Zuwiderhandlungen gegen das Verbot |
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Datum | 11.10.2024 |
Uhrzeit | 13:00 |
Ort | Hauptbahnhof Dortmund, Hauptbahnhof Gelsenkirchen |
Sachschaden in € | 200 |
In dieser Woche erlassen die Bundespolizei ein strenges Mitführverbot für gefährliche Gegenstände in den Hauptbahnhöfen von Dortmund und Gelsenkirchen. Vom 11. bis 14. Oktober in Dortmund und vom 12. bis 13. Oktober in Gelsenkirchen ist das Mitführen von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art untersagt. Wer sich nicht an diese Regelung hält, muss mit strengen Konsequenzen rechnen: Platzverweise, eine Sperre vom Bahnhof oder sogar ein Zwangsgeld von bis zu 200 Euro drohen.
Dieses Verbot kommt als Reaktion auf zahlreiche Vorfälle, bei denen gefährliche Gegenstände wie Messer, Schlagstöcke und andere Waffen sichergestellt wurden. Aufgrund der täglichen Nutzung beider Bahnhöfe durch viele Reisende, wird die Polizei verstärkt Kontrollen durchführen, um die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, Konflikte, die besonders unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen entstehen, zu vermeiden. Um die Reisenden zu informieren, werden über die Verbotszonen Plakate in den Bahnhöfen angebracht und die spezifischen Regeln sind auf der Homepage der Bundespolizei einsehbar.