Vorfall | Besitz von Silvesterböllern unter 18 Jahren, Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz |
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Datum | 29.09.2024 |
Uhrzeit | 16:00 |
Ort | Stadtpark |
Festnahmen | 2 |
In Kaarst haben die Polizei und Zivilbeamte seit Wochen immer wieder merkwürdige Knallgeräusche im Stadtpark wahrgenommen. Am Sonntag, den 29. September, wurden sie gegen 16:00 Uhr auf eine Gruppe von Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren aufmerksam, nachdem sie einen lauten Knall gehört hatten, der an Silvesterböller erinnerte. Bei der Kontrolle fand die Polizei bei einem 14-Jährigen drei Silvesterböller, deren Besitz gemäß Sprengstoffgesetz erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Er muss sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten.
Zudem gab es einen Hinweis auf einen 15-jährigen Jungen, der offensichtlich weitere pyrotechnische Artikel im Besitz hatte. Bei einer Durchsuchung seines Zimmers stießen die Beamten auf diverse Böller sowie selbstgebastelte pyrotechnische Gegenstände. Der 15-Jährige steht jetzt wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz unter Verdacht und sieht sich einem Strafverfahren gegenüber. Die Polizei rät der Bevölkerung, verdächtige Beobachtungen jederzeit zu melden.