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Niqab-Verbot in Düsseldorfer Schule: Gericht entscheidet gegen Schülerin

VorfallGesetzgebung
OrtDüsseldorf
UrsacheBildungsauftrag, Glaubensfreiheit

Brisante Entscheidung in Düsseldorf! Ein Verwaltungsgericht hat beschlossen, dass eine 17-jährige muslimische Schülerin ihren Niqab nicht mehr im Unterricht tragen darf. Dieses Urteil löste in der Öffentlichkeit hitzige Debatten aus. Mit der Begründung, dass eine offene Kommunikation zum Bildungsauftrag gehöre, bestätigten die Richter das Verbot des Berufskollegs Bachstraße.

Wie das Freilich Magazin berichtete, sah das Gericht nicht nur die Wissensvermittlung als wichtig an, sondern auch die Förderung von Kommunikation und Austausch. Eine derartige Verschleierung verhindert die volle verbale und nonverbale Kommunikation, was für eine fundierte Bildung unerlässlich ist.

Bildungsauftrag steht über Glaubensfreiheit?

Durch das Urteil wird betont, dass die nahezu vollständige Gesichtsbedeckung durch den Niqab den staatlichen Bildungsauftrag erheblich beeinträchtigt. Das Gericht sah sich dadurch auch befugt, in die grundgesetzlich garantierte Glaubensfreiheit der Schülerin einzugreifen. Besondere Brisanz gewährt der Umstand, dass die Leistungsbewertung in Nordrhein-Westfalen zu einem großen Teil auf mündliche Mitarbeit aufbaut. Hinter verschleiertem Gesicht ist eine gerechte Beurteilung kaum machbar, ein Argument, das schwer wiegt.

Die 17-jährige und ihre Eltern hatten mithilfe eines Eilantrags versucht, das Verbot zu kippen, scheiterten jedoch. Der Konflikt scheint vorprogrammiert, denn bis zu einer möglichen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster bleibt das Urteil bestehen. Besonders heikel ist, dass die Schülerin nicht klar darlegen konnte, inwiefern der Verzicht auf den Niqab im Unterricht einen Gewissenskonflikt darstellt.

Die Debatte geht weiter

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bleibt die Frage, ob der Bildungsauftrag tatsächlich über der Glaubensfreiheit steht. Das Urteil könnte noch weitreichende Konsequenzen für andere Schulen und Bundesländer haben. Wie RP Online berichtet, erteilte die 18. Kammer des Düsseldorfer Gerichts dem Berufskolleg in Düsseldorf-Bilk recht, die Teilnahme der Schülerin mit Niqab zu untersagen. Doch bis zur endgültigen rechtlichen Klarstellung ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen!

Die Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts könnte ein Präzedenzfall für zukünftige Diskussionen über das Gleichgewicht zwischen Bildungsanforderungen und religiösen Überzeugungen sein. Die kommenden Tage werden sicherlich ein Licht auf die gesellschaftlichen Spannungsfelder werfen, die durch dieses Urteil neu entfacht worden sind.

Quelle
wom87