Vorfall | Haftbefehl |
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Datum | 08.10.2024 |
Ort | Autobahn 40, Wachtendonk |
Festnahmen | 1 |
Ursache | Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz |
Auf Anordnung der Bundesministerin für Inneres führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehende Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Diese Maßnahmen betreffen sowohl die Grenzlinie als auch den Straßen- und Schienenverkehr im 30-Kilometer-Grenzbereich. Ziel ist es, grenzüberschreitendes Verbrechen effektiver zu bekämpfen und die Fahndung auf hohem Niveau zu halten.
Am 8. Oktober 2024 verhinderte eine Kontrolle auf der Autobahn 40 bei Wachtendonk eine mögliche Flucht eines 49-jährigen Bulgaren. Bei der Überprüfung seiner Daten stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft Essen mit Haftbefehl gesucht wurde. Der Mann hatte zuvor einen Strafbefehl des Amtsgerichts Gelsenkirchen ignoriert, der ihn wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt hatte. Da er die Geldstrafe nicht zahlte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt gebracht.