Vorfall | Fahren ohne Führerschein, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Umbau eines Fahrrads zu einem E-Bike |
---|---|
Datum | 20.10.2024 |
Uhrzeit | 08:40 |
Ort | Neuhäuser Straße |
Ursache | technische Veränderungen zum Kraftfahrzeug, Fahren ohne gesetzliche Erlaubnis |
In Paderborn sorgten zwei Männer für Aufregung, als die Polizei sie mit selbstgebauten Elektrofahrrädern stoppte, die nicht den Verkehrsvorschriften entsprachen. Am Freitagmorgen fiel einer Polizeistreife ein Radfahrer auf, der, trotz fehlender Tretbewegungen, mit seinem Bike weiterfuhr. Der 65-Jährige hatte ein normales Fahrrad illegal umgebaut: Ein Nabenmotor im Vorderrad erlaubte ihm, die Geschwindigkeit wie bei einem Moped über einen Gasdrehgriff zu steuern. Weder eine Betriebserlaubnis noch eine nötige Versicherung konnten die Männer nachweisen – und das, obwohl der Radfahrer erst kürzlich wegen eines ähnlichen Verstoßes ins Visier geraten war.
Die Polizei betont, dass der Bau solcher Fahrzeuge strengen Richtlinien unterliegt. Um im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen, müssen selbst gebaute E-Bikes sicherheitskonform sein. Hierbei gilt es, wichtige Normen zu beachten: Ein reguläres Pedelec sollte maximal 250 Watt leisten und eine Tretunterstützung bis 25 km/h bieten. Der unvernünftige Umgang mit Technik zieht nun nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich, sondern könnte auch gefährliche Folgen für die Sicherheit im Verkehr haben.