Am Dienstagnachmittag, dem 24. September, wurde am Bahnhof in Rheine ein gesuchter 37-jähriger Syrer von der Bundespolizei festgenommen. Der Mann stand unter Haftbefehl, weil er eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro aus einer Verurteilung des Amtsgerichts Göttingen wegen eines Verstoßes gegen das Asylgesetz nicht beglichen hatte.
Obwohl er einer zehntägigen Ersatzfreiheitsstrafe entgehen konnte, wurde die Angelegenheit erst geklärt, als seine Verwandten die ausstehenden Kosten, einschließlich 81 Euro Verwaltungskosten, bei der Polizei in Salzgitter einzahlten. Die Situation zeigt die Dringlichkeit, mit der rechtliche Verpflichtungen ernst genommen werden müssen, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden.