Ostholstein

Kontrolle in Puttgarden: 15 Verstöße beim Schwerlastverkehr aufgedeckt!

Am Dienstag führte die Polizei im Fährhafen Puttgarden eine umfassende Kontrolle von Lastkraftwagen durch. Bei dieser Schwerpunktkontrolle, die von Beamten der Wasserschutzpolizei sowie des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz durchgeführt wurde, wurden insgesamt 83 Fahrzeuge überprüft. Dabei stellte die Polizei 15 Verstöße fest, die hauptsächlich in den Bereichen Lenk- und Ruhezeiten sowie bei der Ladungssicherung lagen, wie die shz.de berichtete.

Die Kontrollzeiten erstreckten sich von 10 bis 16 Uhr, wobei verschiedene Vorschriften wie die Straßenverkehrsordnung und die Straßenverkehrszulassungsordnung eine Rolle spielten. Unter den festgestellten Verstößen befanden sich drei Fälle von Nichteinhaltung der Ruhe- und Lenkzeiten sowie ein überladener Sprinter, der um 10 Prozent über dem zulässigen Gewicht lag. Zudem wurde einem Sattelzug die Weiterfahrt aufgrund technischer Mängel untersagt. Weitere Verstöße betrafen Mängel bei der Ladungssicherung und Tempoüberschreitungen. Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gilt auf Landstraßen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. In einem solchen Fall wurden vor Ort Verwarngelder erhoben oder Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellt.

Regelungen für den gewerblichen Verkehr

Die Einhaltung von Vorschriften im Verkehr ist durch verschiedene Regelungen und Rechtsvorschriften festgelegt. So regelt beispielsweise die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 die Lenk- und Ruhezeiten sowie die Nutzung von digitalen Fahrtenschreibern, die seit 1. Mai 2006 für Fahrzeuge vorgeschrieben sind. Für den gewerblichen Gütertransport gelten spezifische Vorschriften, die auch die Aufzeichnungspflichten betreffen. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fallen unter die Regelungen für Fahrpersonal; wenn die Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen liegen, müssen Fahrer dennoch manuelle Aufzeichnungen führen.

Die tägliche Lenkzeit ist auf maximal 9 Stunden festgelegt, mit einer möglichen Erhöhung auf 10 Stunden zweimal pro Woche. Zudem beträgt die wöchentliche Ruhezeit mindestens 45 Stunden, wobei auch hier bestimmte Ausnahmen gelten können. Verstöße gegen diese Regelungen können erhebliche Geldbußen nach sich ziehen, die für Fahrer bis zu 5.000 Euro und für Unternehmen bis zu 30.000 Euro betragen können.

Ort des Geschehens

Ort des Geschehens

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Verstoß
In welcher Region?
Puttgarden
Genauer Ort bekannt?
Puttgarden, Deutschland
Ursache
Nichteinhaltung der Ruhe- und Lenkzeiten, Überladen, technische Mängel
Beste Referenz
shz.de
Weitere Infos
balm.bund.de