
Roswitha Saß hat eine lange und erfolgreiche Karriere im Gesundheitswesen hinter sich. Ihre Ausbildung zur Kinderkrankenschwester begann sie 1978 bei der DRK-Schwesternschaft in Lübeck. Zu dieser Zeit waren Haube und Kleid für Frauen in der Pflege Pflicht. In den folgenden Jahren spielte sie eine maßgebliche Rolle beim Aufbau der Schön-Klinik in Neustadt. 1994 erhielt sie die ersten Pläne für die neue Klinik von Pavel Dufek, mit dem sie das Material für die OP-Säle beriet.
Nach ihrer Ausbildung arbeitete sie in der Kinderchirurgie und später in der Orthopädie, wo sie eine Weiterbildung zur OP-Fachkraft absolvierte. Am 1. Mai 1995 übernahm sie die OP-Leitung in Neustadt und konnte ihr Team selbst zusammenstellen. Unter ihrer Leitung wuchs die Orthopädie, und sie übernahm 1998 die Gesamt-OP-Leitung. Heute umfasst die Klinik zwölf OP-Säle und 80 Mitarbeitende im OP-Bereich. Saß hat die Leitung bereits abgegeben und ist noch drei Monate unterstützend tätig.
Persönliche Einschätzungen und Ausblick
Saß berichtet von Personalengpässen in der Vergangenheit, sieht jedoch die Klinik nun gut aufgestellt mit jährlich neuen Azubis. Sie äußert, dass sie einen funktionierenden OP hinterlässt und ihr Nachfolger keine Personalprobleme haben wird. Sie betont zudem die Wichtigkeit eines respektvollen Umgangs mit Patientinnen und Patienten und erklärt ihren demokratischen Führungsstil. Nach ihrer Zeit in der Klinik plant sie, mit ihrem Mann im Wohnmobil durch Europa zu reisen.
Im Kontext der aktuellen Gesundheitsreform befasst sich das Bundesministerium für Gesundheit mit der Einführung eines neuen Finanzierungssystems für Krankenhäuser, das auf Vorhaltevergütung basiert. Diese garantiert eine Vergütung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser, unabhängig von den erbrachten Leistungen. Außerdem wird 60% der bisherigen Fallpauschalen über den Vorhalteanteil gesichert, während 40% der Vergütung durch Behandlungsfälle erwirtschaftet werden müssen. Die Vorhaltevergütung wird nur an Krankenhäuser ausgezahlt, die eine Leistungsgruppe zugewiesen bekommen haben und bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Ziel dieser Reform ist es, die finanzielle Rahmenbedingungen in der Krankenhauslandschaft zu verbessern, während die vollständige Refinanzierung der Pflege in Krankenhäusern unberührt bleibt, wie auch die Personalkosten für Pflege, die weiterhin nach dem Selbstkostendeckungsprinzip bezahlt werden.