
Am 15. März 2025 gab der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) bekannt, dass rund 88 Millionen Euro in die Sanierung des Straßen- und Radwegenetzes im Südosten Schleswig-Holsteins investiert werden. Diese Ankündigung erfolgte am 12. März und umfasst zahlreiche Sanierungs- und Ausbauprojekte, die etwa 55 Kilometer Straßen, über 30 Kilometer Radwege und 15 Bauwerke betreffen.
Zu den wichtigsten Bauprojekten zählt der Ausbau der Ortsdurchfahrt K 55 in Barkau (Kreis Ostholstein), der Umbau des Knotenpunkts an der L 219 in Wiershop (Kreis Herzogtum Lauenburg) sowie die Ortsumgehung Geesthacht im Zuge der Bundesstraße B 5. Der Bürgermeister von Geesthacht, Olaf Schulze, äußerte sich positiv zur Umgehungsstraße und betonte die Dringlichkeit der Maßnahme. Zudem sind Instandsetzungsarbeiten an der Wehrbrücke Geesthacht (B 404 / Elbe) geplant. Eine vollständige Übersicht der geplanten Bauprojekte ist auf der Website des LBV.SH einsehbar: www.schleswig-holstein.de/lbvsh-bauprogramm.
Biodiversität und Ausgleichsmaßnahmen
In einer weiteren Mitteilung teilte der LBV.SH mit, dass am 14. Oktober mit dem Anlegen neuer Knicks begonnen wird. Diese Knicks sind Teil der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen für den Bau der Ortsumgehung Geesthacht. Die Erdmassen für die Knicks werden von Flächen gewonnen, auf denen später die Bundesstraße 5 gebaut werden soll. Nach der Bepflanzung sollen dort neue Lebensräume für die streng geschützten Haselmäuse entstehen.
Die Schaffung dieser Lebensräume, die vor dem Eingreifen in bestehende Lebensräume der Haselmaus abgeschlossen sein muss, wird voraussichtlich drei Vegetationsperioden in Anspruch nehmen. Die Gesamtkosten der Ausgleichsmaßnahme belaufen sich auf über 135.000 Euro, welche vom Bund getragen werden. Die Ortsumgehung Geesthacht ist Teil des vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan, und der Straßenneubau erstreckt sich zwischen der Autobahn 25 und der Bundesstraße 5 bei Grünhof. In diesem Abschnitt wird eine Gesamtlänge von über elf Kilometern realisiert, die 15 Brücken für Über- und Unterführungen sowie Querungsmöglichkeiten für die Fauna umfasst. Der Planfeststellungsbeschluss für die Gesamtmaßnahme wurde am 28. März 2024 erlassen und beinhaltet artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen.Weitere Informationen zur geplanten Ortsumgehung sind auf der Website des LBV.SH verfügbar.