Ostholstein

Skandal am Timmendorfer Strand: Dutzende Verstöße gegen den Dünenschutz!

Im November 2023 führte die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Ostholstein eine Kontrolle am Strand von Niendorf und Timmendorfer Strand durch. Dabei wurden insgesamt 18 Verstöße festgestellt, die hauptsächlich den Dünenschutz betrafen. Zu den festgestellten Verstößen gehören unter anderem das Vorhandensein von Duschen am Strand sowie die nicht abgebauten Riff-Bar (Beach-Lounge) am Freistrand von Niendorf. Diese Riff-Bar wies lediglich einen Stapel Kanthölzer und einen Holzfußboden auf. Allein bei der Beach-Lounge wurden zwölf Verstöße identifiziert, darunter die unerlaubte Anwesenheit der Bar und eingelassene Eisenpfähle entlang des Dünenfußes.

Am 31. März 2024 genehmigte die UNB die Beach-Lounge unter bestimmten Änderungen, was den Betrieb bis Ende 2028 ermöglicht. Der Betreiber der Beach-Lounge und die Gemeinde Timmendorfer Strand äußern sich jedoch nicht zu zukünftigen Plänen. Weiterhin wurden Verstöße gegen den Dünenschutz, wie das Stehenbleiben von Strandkorbvermieter-Häuschen auf Betonplatten sowie das Verlegen von Kabeln und Schläuchen durch die Dünen, festgestellt. Die UNB wies darauf hin, dass diese Verstöße gravierende Auswirkungen auf das geschützte Biotop Düne haben können.

Folgen der Verstöße und aktuelle Maßnahmen

Die UNB hat Anordnungen zur Beseitigung mehrerer Objekte erlassen, darunter die Beach-Lounge und einen eingegrabenen Mülleimer. Die Gemeinde Timmendorfer Strand erhielt bis zum 24. Januar 2024 die Möglichkeit, sich zu diesen Anordnungen zu äußern. Der Kreis Ostholstein und die Gemeinde geben jedoch keine Informationen über den aktuellen Stand der Umsetzung dieser Anordnungen bekannt. Die UNB kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften lediglich bei besonderen Anlässen und geht davon aus, dass die Gemeinden eigenverantwortlich agieren. Das Thema Beach-Lounge und die Verstöße wurden zudem in einer nichtöffentlichen Sitzung im Timmendorfer Tourismusausschuss besprochen.

Biotope in der Region, wie die Dünen, sind essentielle Lebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzen, die unter bestimmten gesetzlichen Schutz stehen. Laut den Angaben von Timmendorfer Strand sind Änderungen und Eingriffe in die Biotope ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet und können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Unkenntnis über geschützte Biotope kann zu rechtswidrigen Schädigungen führen, und Verursacher sind verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

Ort des Geschehens

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Niendorf, Timmendorfer Strand
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Niendorf, Deutschland
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timmendorfer-strand.org