
In Timmendorfer Strand gibt es derzeit erhebliche Bedenken hinsichtlich der illegalen Vermietung von Ferienwohnungen. Nicolas Jelinsky, ein Anwohner aus Niendorf, hat auf die prekäre Situation aufmerksam gemacht und kritisiert die hohe Zahl von über 1.000 auf Booking.com gelisteten Wohnungen in der Gemeinde mit etwa 9.000 Einwohnern. Er fordert die Verantwortlichen auf, gegen die Schwarzvermietung vorzugehen.
Um diesem Problem zu begegnen, hat die Landesregierung ein Wohnraumschutzgesetz verabschiedet, das den Kommunen neue Sanktionsmöglichkeiten bietet. Dieses erlaubt es den Gemeinden, eine Zweckentfremdungssatzung einzuführen, um die Vermietung von Wohnraum zu regulieren. Bei einer Vermietung über zwölf Wochen im Jahr könnten Geldbußen verhängt werden. Die Hansestadt Lübeck hat bereits eine solche Satzung erlassen und plant Strafen bis zu 100.000 Euro.
Regulierung von Ferienwohnungen
In Timmendorfer Strand sind derzeit gegen Schwarzvermietungen keine Sanktionsmöglichkeiten gegeben. Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke hat dies bedauert und angemerkt, dass die Gemeinde lediglich Meldungen an den Kreis machen kann, ohne eigenständig handeln zu dürfen. Er betont die Notwendigkeit von mehr Wohnraum für Einheimische, warnt jedoch davor, die Situation zu überdramatisieren.
Die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung wird von Partheil-Böhnke als interessante Möglichkeit angesehen. Die beiden größten Fraktionen in der Gemeindevertretung zeigen sich offen für diesen Vorschlag. Michael Strümpell vom Bürgerbündnis Neue Perspektive (BBNP) sowie Martin Potthast von der CDU haben ebenfalls Interesse an der Thematik bekundet. Die CDU plant zudem, sich im April näher mit den Möglichkeiten des Wohnraumschutzgesetzes auseinanderzusetzen.
Das Zweckentfremdungsgesetz, das die Nutzung von Mietwohnungen in Ballungszentren und touristisch beliebten Regionen regelt, bietet die Möglichkeit zur Regulierung der Vermietung. Viele Eigentümer vermieten ihre Wohnungen ganz oder teilweise als Ferienunterkünfte, was durch gesetzliche Regelungen eingeschränkt werden kann, wie anwalt.org berichtet. In Städten wie Berlin, Hamburg und München existieren bereits entsprechende Zweckentfremdungsverbote, um den Wohnungsmarkt zu schützen.