Ostholstein

Wohungsnot in Sereetz: Mieter kämpft verzweifelt gegen Obdachlosigkeit!

In Sereetz sieht sich der 62-jährige Thomas Andrä mit einer herausfordernden Situation konfrontiert. Nachdem die Vermieterin verstorben ist, verlangen die neuen Eigentümer, dass er bis Oktober das Mietshaus verlässt, in dem er mit seiner Tochter lebt. Diese Eigenbedarfskündigung kam für Andrä überraschend und hat bei ihm Ängste und Schlafprobleme ausgelöst, die ihn seit Monaten belasten.

Andrä hat bereits zehn Besichtigungen für neue Wohnungen hinter sich, jedoch ohne Erfolg. Besonders besorgniserregend ist für ihn die allgemeine Wohnungsmarktsituation, die er durch seine Erfahrungen verdeutlichen möchte. Er ist nicht allein, da eine Bekannte von ihm bereits in einem Wohnwagen lebt, nachdem sie ihre Miete nicht mehr zahlen konnte. Andrä, der als Frührentner und Minijobber arbeitet, hat finanziellen Druck und befürchtet, obdachlos zu werden.

Herausforderungen und Unterstützung

Die monatliche Miete für Andräs aktuelles Zuhause beträgt 650 Euro, und er hat viel in das Haus investiert, darunter eine neue Küche. Er möchte in Sereetz bleiben, wo er aktiv im Sportverein und im Kirchenvorstand tätig ist. Dennoch sieht er keine Möglichkeit, dies zu verwirklichen, da er eine neue Wohnung mit einer maximalen Warmmiete von 800 Euro sucht und auch zwei Mischlingshunde hat, was die Suche zusätzlich erschwert.

Angesichts der psychischen Belastung hat er therapeutische Hilfe in Anspruch genommen und plant, den Mieterbund zu kontaktieren. Laut Eileen Munro, Vorsitzende des Mieterbundes Lübeck, sei ein Anstieg der Eigenbedarfskündigungen zu beobachten, und die schwierige Wohnungslage belaste viele Betroffene. Oft müssen sie jahrelang nach neuen Wohnmöglichkeiten suchen, und Haustiere erschweren die Suche weiter.

Eine wichtige Information für Mieter, die mit Eigenbedarfskündigungen konfrontiert werden, ist, dass sie in der Regel selbst für die Umzugskosten aufkommen müssen. Wenn ein Vermieter jedoch den Eigenbedarf nur vortäuscht, müssen sie die Umzugskosten übernehmen, was als Schadensersatz gilt. Ein Aufhebungsvertrag zwischen Mieter und Vermieter kann jedoch eine Lösung bieten, in der die Kostenverteilung für den Umzug geregelt wird. Bei einer wirksamen Eigenbedarfskündigung besteht jedoch kein Anspruch auf Ersatz der Umzugskosten, und diese sind steuerlich nicht absetzbar, da es sich nicht um einen beruflichen Umzug handelt, wie mietrecht.com berichtet.

Ein Aufhebungsvertrag kann eine einvernehmliche Lösung schaffen, um sowohl Mieter als auch Vermieter zu entlasten. In diesem Vertrag können Regelungen zur Übernahme von Umzugskosten getroffen werden, was für beide Seiten vorteilhaft sein kann.

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Wohnungsnot
In welcher Region?
Sereetz
Genauer Ort bekannt?
Sereetz, Deutschland
Ursache
Eigenbedarf
Beste Referenz
ln-online.de
Weitere Infos
mietrecht.com