Bucerius Law School: Pflichtberatung für Jurastudierende ab 2026!

Bucerius Law School: Pflichtberatung für Jurastudierende ab 2026!

Hamburg, Deutschland - Die Bucerius Law School in Hamburg bringt frischen Wind in das Jurastudium: Ab dem Wintersemester 2026/27 wird es für alle Jurastudierenden zur Pflicht, in sogenannten Law Clinics zu arbeiten. Hochschulpräsident Michael Grünberg bezeichnete das neue Konzept als „Jurastudium von morgen“. Diese Reform hebt die Verbindung zwischen theoretischem Wissen und praktischer Anwendung auf ein neues Niveau.

Studierende werden in den Law Clinics unter der fachkundigen Aufsicht erfahrener Juristen bedürftige Menschen kostenlos beraten. Dies ist nicht nur eine wertvolle praktische Erfahrung, sondern trägt auch zur sozialen Gerechtigkeit bei. Seit ihrer Gründung im Jahr 2012 hat die Hamburger Law Clinic jährlich 200 bis 300 Ratsuchende betreut, wobei besonders die Kooperation mit Refugee Law Clinics in Kiel und Hamburg im Bereich Abschiebehaftrecht als herausragend gilt, wie hamburg.t-online.de berichtet.

Ein Zugang zum Recht für alle

Die Law Clinic wurde nicht nur aus einer akademischen Überlegung heraus ins Leben gerufen. Eine Studentin stellte während eines Praktikums im Integrationszentrum fest, dass Klienten oft mit Barrieren konfrontiert sind, die ihnen den Zugang zu rechtlicher Unterstützung verunmöglichen. Sprachbarrieren, psychosoziale Probleme und die Angst vor hohen Anwaltskosten sind häufige Hemmnisse, die viele von einer Inanspruchnahme der Rechte abhalten. Das Engagement der Bucerius Law School und der Diakonie Hamburg in diesem Bereich ist dazu gedacht, diese Hürden zu überwinden und Menschen in Not eine echte Perspektive zu bieten, weiterführend erläutert law-school.de.

Insgesamt gibt es in Deutschland mittlerweile rund 90 Law Clinics, die seit 2008 vor allem auch nach dem gesteigerten Beratungsbedarf von Geflüchteten entstanden sind. Der Bedarf an rechtlicher Unterstützung ist ungebrochen, und wie auch erwähnt, wird die Hamburger Law Clinic mittlerweile von über 20 diakonischen Beratungsstellen genutzt.

Ein Blick auf die Praxis

Wer sich fragt, wie die praktische Arbeit in einer solchen Einrichtung aussieht, kann sich das Folgende vorstellen: Nachdem Ratsuchende in der Beratungsstelle, ausgestattet mit Gesetzestexten, angekommen sind, werden ihre Anliegen erfasst und auf Plausibilität geprüft. Die Beratung ist auf einfache Auskünfte beschränkt und bei vertiefenden rechtlichen Fragen werden die Ratsuchenden an Experten verwiesen. Themen, die in der Beratung behandelt werden, sind unter anderem das Ausländerrecht, die Vererblichkeit von Schulden und Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen. Viele Ratsuchende bringen aktuelle Hartz-IV- oder Rentenbescheide zur Bedürftigkeitsbelegung mit, was den Bedarf an klaren, verständlichen Informationen noch einmal unterstreicht. Ein Bericht von anwaltsblatt.anwaltverein.de beleuchtet, dass die Ratsuchenden oft geduldig an der Beratung warten und auch in nachvollziehbarem Deutsch kommunizieren.

Das Engagement der Bucerius Law School für soziale Gerechtigkeit und die praktische Ausbildung ihrer Studierenden könnte als richtungsweisend für andere Universitäten gelten. David Mutschler vom Dachverband studentischer Rechtsberatungen sieht in dem Konzept großes Potenzial, äußert jedoch Bedenken, wie das Modell auf andere Hochschulen ausgeweitet werden kann. Die Pflichtintegration von privilegierten Studierenden mit benachteiligten Menschen könnte dafür sorgen, dass ein Gespräch über Chancengleichheit nicht nur Theorie bleibt.

Die Hunde läuten, und die Bucerius Law School macht einen großen Schritt in eine zukunftsorientierte Ausbildung und soziale Verantwortung.

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OrtHamburg, Deutschland
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