
Das Hauptzollamt Kiel hat am Donnerstag eine Kontrolle zur Einhaltung des Mindestlohns in Schleswig-Holstein durchgeführt. Laut einem Bericht von kn-online.de waren 50 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) an dieser Maßnahme beteiligt. Im Rahmen der Kontrolle wurden knapp 100 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Das Ergebnis der Aktion war alarmierend: Fünf Arbeitnehmer hielten sich illegal in Deutschland auf, während fünf weitere keine Arbeitserlaubnis hatten. Des Weiteren wurden diverse Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Verstößen gegen erforderliche Sofortmeldungen festgestellt. Arbeitgeber sind verpflichtet, Krankenkassen über den Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung zu informieren. Diese Sofortmeldungen sind seit Anfang 2009 in bestimmten Branchen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit erforderlich. Die Kontrollen fanden nicht nur in Kiel, sondern auch in Lübeck sowie in den Kreisen Plön, Rendsburg-Eckernförde, Ostholstein und Herzogtum-Lauenburg statt. Besonders betroffen waren Branchen wie Einzelhandel, Friseurhandwerk, Bau, Gastronomie, Elektrohandwerk, Kfz-Handwerk und Fitness-Studios.
Bundesweite Initiativen gegen Schwarzarbeit
Wie auf der Webseite des Zolls vermeldet wird, führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bundesweit Schwerpunktprüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch. Diese Prüfung hat einen besonderen Fokus auf die Einhaltung des Mindestlohns, der seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto pro Stunde beträgt. Über 3.000 Beschäftigte des Zolls sind bundesweit im Einsatz, um Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen zu ermitteln. Diese Prüfungen werden in verschiedenen Branchen, einschließlich Pflege und Gebäudereinigung, durchgeführt, die über eigene Mindestlöhne verfügen.
Regelmäßig werden bei diesen Einsätzen Verstöße festgestellt, wie etwa die falsche Bezeichnung von Arbeitnehmern oder unvollständige und fehlende Stundenaufzeichnungen. Nach Abschluss der Prüfungen sind umfassende Nachermittlungen in den betroffenen Unternehmen erforderlich. Informationen von befragten Arbeitnehmern spielen eine entscheidende Rolle für die Prüfung von Lohn- und Finanzbuchhaltungsunterlagen, wie zoll.de berichtet.