Ein 23-jähriger Autofahrer wurde am 29. September 2024 von der Polizeiinspektion Grünstadt bei einer Verkehrskontrolle gestoppt. Bei der Überprüfung um 14:00 Uhr fielen den Beamten Auffälligkeiten auf, die auf einen möglichen vorherigen Konsum von Betäubungsmitteln hinwiesen. Ein durchgeführter Urin-Schnelltest ergab ein positives Ergebnis auf THC.
Infolgedessen wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt, und die Polizei ordnete die Entnahme einer Blutprobe an. Das Ergebnis dieser Blutuntersuchung wird klären, ob der gesetzliche Grenzwert von 3,5 ng/ml überschritten wurde, was zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen könnte.