Vorfall | Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Verdacht eines illegalen Waffenkaufs |
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Datum | 08.10.2024 |
Ort | Neustadt (Weinstraße) |
Das Polizeipräsidium Westpfalz hat einem Vergleich des Verwaltungsgerichts Neustadt zugestimmt, der zwischen dem früheren Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates, Uwe Leitheiser, und der Polizeibehörde erzielt wurde. Dieser Vergleichsvorschlag, der am 8. Oktober 2024 übermittelt wurde, zielt darauf ab, die Interessen beider Seiten bestmöglich zu wahren. Ein entsprechendes Annahmeschreiben wurde am Freitag an das Gericht gesendet.
Polizeipräsident Hans Kästner äußerte Dankbarkeit für den Kompromiss und betonte die Wichtigkeit einer konstruktiven Lösung zur Beendigung des Verfahrens. Hintergrund der Auseinandersetzung sind Vorwürfe gegen Leitheiser aus dem April 2022, die ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aufgrund des Verdachts eines illegalen Waffenkaufs zur Folge hatten. Das Polizeipräsidium hatte zuvor einen ersten Vergleichsvorschlag abgelehnt, unter anderem wegen des Gesundheitszustands des ehemaligen Polizeipräsidenten.