Vorfall | Mord/Totschlag |
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Datum | 01.05.2024 |
Ort | Trossingen |
Verletzte | 1 |
Festnahmen | 1 |
Ein Schockmoment in einem Asyl-Wohnheim in Trossingen: Ein junger Mann, 19 Jahre alt und ursprünglich aus Tunesien, steht unter Anklage. Der Traum von einem besseren Leben in Deutschland zerplatzt mit einem lauten Knall der Realität, als er wegen versuchten Mordes ins Visier der Justiz gerät. Doch die Geschichte ist komplexer, als sie zunächst scheint. Laut Karlheinz Münzer, dem vorsitzenden Richter am Landgericht Rottweil, leidet der Angeklagte an paranoider Schizophrenie, was die Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie erforderlich machte – das „schärfste Schwert“, wie er es nannte. Schwaebische berichtete, dass der junge Mann trotz der Anklage betonte, er sei ganz normal aufgewachsen und keinesfalls krank.
Im wahren Schockmoment dieses Prozesses gab der Angeklagte jedoch zu, seinen 34-jährigen Mitbewohner und Landsmann „abgestochen“ zu haben, mit der Absicht, ihn am 1. Mai im Asylheim zu töten. Sein Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen durch Stiche in den Oberbauch und Rücken, überlebte jedoch dank einer Notoperation. Die Motive des 19-Jährigen sind nebulös und widersprüchlich, da er anführt, von dem Mitbewohner im Drogenrausch vergewaltigt worden zu sein, doch ändern sich seine Aussagen mehrfach in Details über den Tathergang. Diese Ungereimtheiten im Motiv werfen drastische Fragen auf und stellen seine Glaubwürdigkeit infrage.
Verwirrung und Verzweiflung
Der angebliche Übergriff, den er als Rechtfertigung für seine Tat angibt, wird vom Opfer vehement bestritten. Im Zeugenstand weint der 34-Jährige und erklärt, er sei nur nach Deutschland gekommen, um sich von einem ernsten Verkehrsunfall medizinisch behandeln zu lassen. Die Überraschung und Enttäuschung über solch schwerwiegende Vorwürfe sind ihm sichtlich anzumerken, da sich beide zuvor gut verstanden hatten. Der Richter Münzer stellte klar, dass die Freizeitgestaltung der Asylbewerber wenig konstruktiv war, mit viel Zeit im Bett oder am Handy – zusammen mit dem Drogenkonsum des Angeklagten ein gefährliches Gemisch.
Ein langer Weg in die Normalität
Ein psychiatrischer Sachverständiger, Ralf Kozian, bestätigte schließlich die Diagnose der paranoiden Schizophrenie, die nicht durch Drogen, sondern tieferliegende psychische Probleme verursacht wurde. Diese Erkrankung erfordert intensive Behandlung, da eine Wiederholung ähnlicher Taten jederzeit möglich bleibt. Während der Urteilsverkündung hielt der Angeklagte nur an einem Wunsch fest: „Ich will zurück nach Tunesien!“ Doch Richter Münzer machte deutlich, dass dies erst möglich sei, wenn die Gefährlichkeit des Angeklagten behoben sei.
Der tragische Vorfall wirft ein Licht auf die Herausforderungen im Asylprozess und die Notwendigkeit für psychologische Unterstützung, um solche Eskalationen zu vermeiden. Letztendlich bleibt der junge Tunesier in der geschlossenen Psychiatrie, wo er auf unbestimmte Zeit behandelt wird, während das Opfer weiterhin mit den physischen und psychischen Folgen des Angriffs kämpft.
Letztendlich wird die Frage, wie Asylbewerber besser betreut und gegen psychische Erkrankungen geschützt werden können, laut. Delestoile hebt hervor, dass solche Vorfälle nicht nur das Leben der Opfer, sondern auch das der Täter auf tragische Weise verändern.