Vorfall | Verhaftung, Zahlung von Geldstrafe |
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Datum | 05.10.2024 |
Uhrzeit | 15:00 |
Ort | Hauptbahnhof Magdeburg |
Festnahmen | 1 |
Ursache | Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz |
Am Samstag, den 5. Oktober 2024, wurde ein 32-jähriger Deutscher im Personentunnel des Hauptbahnhofs Magdeburg von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Ein Abgleich seiner Personaldaten offenbarte einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stendal. Der Grund? Der Mann hatte im Januar ein Verwarngeld von 55 Euro wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz erhalten und es versäumt, die Zahlung zu leisten oder dem Gerichtstermin nachzukommen.
Die Bundespolizisten konfrontierten ihn mit diesem Haftbefehl für zwei Tage Erzwingungshaft, bevor er festgenommen wurde. Schließlich beglich er das fällige Geld sofort bei der Bundespolizei und konnte so einen Aufenthalt im Gefängnis von zwei Tagen abwenden. Die Polizei informierte die ausschreibende Behörde über den erfolgreichen Vollzug dieser Maßnahme.