PolitikSchleswigSchleswig-Holstein

EU-Bürokratie stoppt Tortenfreude am Bordesholmer Weihnachtsmarkt!

VorfallGesetzgebung
Datum08.12.2024
OrtBordesholm, Schleswig-Holstein, Dithmarschen
UrsacheEU-Bürokratie, Kontrollen, Geldstrafen

Schock auf dem Weihnachtsmarkt: Die Torten bleiben aus! Ein jahrelanger Genuss wird diesen Winter absagen müssen, und der Schuldige ist schnell benannt: die EU-Bürokratie. In Bordesholm, Schleswig-Holstein, findet alljährlich der heißgeliebte Weihnachtsmarkt statt, seit fast 50 Jahren eine feste Größe im Kalender. Die schmackhaften Torten der Landfrauen waren dabei stets das süße Highlight.

Die Landfrauen, rund 430 an der Zahl, haben mit Hingabe und Finesse die köstlichen Torten in ihren heimischen Küchen zubereitet. Doch vorbei ist der Spaß, denn jetzt drohen strikte EU-Regeln: Sie fallen unter die Verordnung Nr. 852/2004 und gelten damit als „Lebensmittelunternehmen“. [Source1: Bild] berichtete, dass die damit verbundenen Anforderungen enorme Hürden darstellen. Jede Torte müsste eine genaue Zutatenliste inklusive Allergenen haben, die häuslichen Küchen benötigen eine amtliche Zertifizierung und alle müssen sich an strenge Kühlketten-Vorgaben halten. Zu allem Übel müssten die fleißigen Bäckerinnen auch noch ein Zeugnis vom Gesundheitsamt vorweisen. Dies alles sorgt für Frust und Bauchschmerzen bei den Landfrauen, die auf das Backen verzichten wollen.

Abgesangt auf die Tradition

Der jährliche Andrang von rund 8000 Besuchern ist für den kleinen Ort enorm, aber die Einhaltung der Lebensmittelstandards für diesen Ansturm ist eine zu große Herausforderung. Claudia Jargstorf, die Vorsitzende des Vereins, macht ihrem Unmut Luft und erklärt gegenüber der „Holsteiner Zeitung“, dass bereits anderswo, zum Beispiel in Dithmarschen, Kontrollen stattgefunden haben. Der Gedanke an Geldstrafen und bürokratische Schikanen machen den Landfrauen zu schaffen, weshalb sie aus Vorsicht und Angst vor möglichen Repressalien das Backvergnügen schweren Herzens auf Eis legen.

Keine Ausnahmen für Traditionen

Auch der Vorschlag, die Kunden auf das Risiko des Verzehrs aus der privaten Küche hinzuweisen, wurde von den Behörden abgelehnt. Die Kreisverwaltung macht deutlich: Eine Ausnahme von den lebensmittelrechtlichen Anforderungen ist nicht möglich, da sonst jeder x-beliebige Gastronomiebetrieb theoretisch die Anforderungen umgehen könnte. Lediglich kleinere Veranstaltungen könnten solche Lockerungen in Anspruch nehmen, jedoch nicht ein Publikumsmagnet wie der Weihnachtsmarkt in Bordesholm. [Source2: Bild] verdeutlicht, dass die Tradition einen bitteren Abschluss findet, da der Gesetzgeber hier keinen Spielraum sieht.

Verzweiflung und Enttäuschung sowie ein Stück des lokalen Erbes stehen auf dem Spiel. Das Engagement und die Liebe, die in jede einzelne Torte geflossen sind, bleiben verschlossen in den Herzen der Landfrauen. Ein süßer Genuss wird passé, und der Weihnachtsmarkt verliert ein bisschen seines traditionellen Charmes. Doch mit einem kleinen Funken Hoffnung bleibt zu hoffen, dass die Bürokratie nicht immer den Stab über alten Traditionen bricht und ein Happy End für die Torten in greifbare Nähe rückt.

Quelle
wom87