Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine neue Regelung zur Grundsteuer in Kraft, die von verschiedenen Verbänden als problematisch angesehen wird. Laut dem Verband Haus und Grund Schleswig-Holstein erwarten einige Hausbesitzer und Mieter höhere Kosten. Der Landesvorsitzende Alexander Blažek äußerte Bedenken über die Verfassungsmäßigkeit der neuen Berechnung, da die gewählten Bodenrichtwerte als unfair angesehen werden.
Betroffene Eigentümer und Vermieter, die noch keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, wird empfohlen, vorerst keine Zahlungen zu leisten und bestehende Lastschrifterlaubnisse sowie Daueraufträge zu stornieren. Dies betrifft nahezu 36 Millionen Grundstücke bundesweit, die auf veralteten Wertansätzen basieren, was in einem zu hohen Steueraufkommen für gefragte Wohnlagen resultieren könnte. Wer bereits einen neuen Grundsteuerbescheid zugesandt bekommen hat, muss unabhängig von einem Einspruch zahlen.
Bundesverfassungsgericht und Grundsteuerreform
Die Reform der Grundsteuer ist eine Konsequenz eines Urteils des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, das am 10. April 2018 erging. Das Gericht stellte fest, dass die bisherigen Bewertungsregeln der Grundsteuer ungleich sind und seit dem 1. Januar 2002 nicht mehr mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Abs. 1 GG) vereinbar sind. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu erlassen, die bis zur gesetzlich festgelegten Frist am 31. Dezember 2024 einzuhalten ist.
Die Grundsteuer spielt eine entscheidende Rolle für die Kommunen, mit einem jährlichen Aufkommen von ungefähr 13 bis 14 Milliarden Euro, und die notwendigen Anpassungen in der Einheitsbewertung des Grundvermögens könnten erhebliche finanzielle Konsequenzen für zukünftige steuerliche Erhebungen haben.