Schleswig-Flensburg

Urteil über Notkredite: Landesverfassungsgericht trifft heute Entscheidung!

Am 15. April 2025 wird das Urteil des Landesverfassungsgerichts zu den umstrittenen Notkrediten verkündet, die zur Finanzierung des Haushalts 2024 in Schleswig-Holstein aufgenommen wurden. Die Notkredite wurden von der schwarz-grünen Koalition mit den Krisenereignissen des Angriffskriegs Russlands, der Corona-Pandemie und der Ostsee-Sturmflut begründet. Allerdings klagten FDP und SPD im September 2024 gegen den Haushalt, da sie diese Kredite als verfassungswidrig erachten.

Das Gericht muss nun entscheiden, ob tatsächlich eine Notlage vorlag und wie diese definiert wird. Dabei stehen vier zentrale Punkte im Fokus der Prüfung: die Gegebenheit einer Notlage durch die genannten Krisen, die finanzielle Situation des Landes, die Verwendung der Notkredite sowie die Rechtmäßigkeit des Tilgungsplans. Während SPD und FDP argumentieren, dass die Voraussetzungen für Notkredite nicht erfüllt waren, bekräftigen CDU und Grüne die Notlage und werfen der Opposition eine unzureichende Darstellung der finanziellen Auswirkungen vor. Die Entscheidung wird dabei keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt 2024 haben, könnte jedoch den Haushalt 2025 beeinflussen.

Wiederaufnahme des Fährbetriebs in Arnis

In einer weiteren Entwicklung wird die Schleifähre im Kreis Schleswig-Flensburg voraussichtlich am 1. April 2025 ihren Betrieb wieder aufnehmen, nachdem sie seit März 2023 außer Betrieb ist. Jens Matthiesen, Bürgermeister von Arnis, erläutert, dass die Instandsetzung der Fähre in Eigenregie mit einer Investition von rund 20.000 Euro erfolgt. Die Fähre ist ein wichtiger Bestandteil des Tourismus, da im Jahr 2023 über 23.000 Fahrradfahrer sie nutzten.

Die Fähre pendelt täglich zwischen Arnis und Sundsacker und stellt den kürzesten Verkehrsweg über die Schlei dar. Der vorherige Pächter hatte im vergangenen Jahr gekündigt, und die Fähre benötigte eine umfassende Überholung. Umwege über Brücken in Kappeln oder die Fähre in Missunde mussten bislang von Pendlern und Ausflüglern in Kauf genommen werden.

Die Potenzial für einen neuen Pächter, Rüdiger Jöns, ist in den Gesprächen über die Pachtkonditionen sowie die anstehende Instandsetzung auf der Eberhardt-Werft gegeben. Eine größere Sanierung könnte jedoch aufgrund der hohen Kosten von schätzungsweise 400.000 Euro zu einer finanziellen Belastung für die Gemeinde führen. Der Bürgermeister hofft, mit der investierten Summe die Grundsubstanz der 42 Jahre alten Fähre wiederherstellen zu können.

Diese Entwicklungen sind Teil eines neuen Konzepts für die Fähre, das bis 2030 in Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden und der Lokalen Tourismus-Organisation Ostseefjord Schlei erarbeitet werden soll. Die Wiederinbetriebnahme der Fähre hat daher nicht nur verkehrstechnische Bedeutung, sondern trägt auch zur touristischen Attraktivität der gesamten Region bei, wie ndr.de berichtet.

Ein weiterer Artikel von shz.de hebt hervor, dass die Fähre nach ihrer Wiederinbetriebnahme eine zentrale Rolle in der Förderung des Fahrradtourismus und der Gastronomie in der Region spielt.

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