
Eine 21-jährige Autofahrerin sorgte in Stuttgart für Aufsehen, als sie zwischen Oktober 2024 und Februar 2025 mehr als 100 Mal geblitzt wurde. Die Bußgeldstelle der Stadt Stuttgart bemerkte die auffällige Häufung der Tempoverstöße und bat die Polizei um Unterstützung. Am 7. März 2025 wurde die Fahrerin von einer Motorradstreife mit ihrem ausländischen Kennzeichen kontrolliert und vorläufig festgenommen.
Die Konsequenzen für die Fahrerin sind erheblich: Sie muss ein Bußgeld von 11.700 Euro zahlen, erhält 25 Punkte in Flensburg und muss für sieben Monate mit einem Fahrverbot in Deutschland rechnen. Dieses Fahrverbot gilt jedoch nur in Deutschland, da das Fahrzeug auf ein anderes Land zugelassen ist, wie Autobild berichtete.
Fehlerhafte Bußgeldbescheide und Einsichtnahme
In einem weiteren Zusammenhang mit Verkehrsverstößen zeigt eine Studie, dass 56% der Bußgeldbescheide in Deutschland fehlerhaft sind. Autofahrer haben das Recht, Einsicht in relevante Unterlagen wie Blitzerfotos zu nehmen, falls Zweifel an der Richtigkeit der Blitzermessung bestehen. Ein Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder Zeugenfragenbogen muss vorliegen, um Einsicht zu verlangen. Zudem entschied das Bundesverfassungsgericht 2020, dass Bußgeldbehörden und Betroffene Zugriff auf die gleichen Unterlagen haben müssen.
Allerdings ist die Möglichkeit zur Online-Einsicht in Beweismittel in Deutschland noch nicht flächendeckend verfügbar und variiert je nach Bundesland. In einigen Bundesländern wie Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es zentrale Bußgeldstellen, während in Nordrhein-Westfalen (NRW) die Verantwortung bei Kreisen oder Städten liegt. Für weitere Informationen können Betroffene die Übersicht der größten Bußgeldbehörden in Deutschland konsultieren und gegebenenfalls Einsicht per E-Mail anfordern oder einen Vor-Ort-Termin vereinbaren, wie Bussgeldportal berichtete.