Flensburg

Lebenslanger Führerscheinentzug: Diese Taten kosten Ihre Freiheit!

Der Führerschein gilt für viele Menschen als Symbol für Freiheit und Unabhängigkeit. Allerdings gibt es Umstände, unter denen die Fahrerlaubnis lebenslang entzogen werden kann. Besonders schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind häufig Gründe für einen solchen Entzug. Laut chip.de können hierzu unter anderem notorisches Rasen, aggressives Verhalten oder die Missachtung bereits verhängter Führerscheinentzüge zählen.

Auch Alkohol am Steuer spielt eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es sich um wiederholte Verstöße oder hohe Blutalkoholwerte handelt. Darüber hinaus können Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, wie die Nutzung des Fahrzeugs bei Raubüberfällen oder als Waffe, zum dauerhaften Verlust der Fahrerlaubnis führen. Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer, etwa durch illegale Autorennen oder Unfallflucht mit schweren Folgen, zählen ebenfalls zu den schwerwiegenden Verstößen. Des Weiteren können medizinische Gründe, die eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ausschließen, zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis ist im § 69a Abs. 1 des Strafgesetzbuches geregelt. Dieser erlaubt es Gerichten, die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn die gesetzliche Höchstfrist nicht ausreichen sollte, um die Gefahr vom Täter abzuwenden. Die Vorschriften besagen, dass die Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in der Regel zwischen sechs Monaten und fünfundzwanzig Jahren liegen kann, wobei sie auch unbegrenzt angeordnet werden kann, wenn dies notwendig ist, um eine Gefahr abzuwenden.

Wie gesetze-im-internet.de berichtet, kann das Gericht auch die Anordnung einer Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren beschließen. Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils und schließt die Zeit der vorläufigen Entziehung mit ein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bestimmte Kraftfahrzeugarten von der Sperre auszunehmen, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen. In Fällen, in denen innerhalb der letzten drei Jahre bereits eine Sperre gegen den Täter verhängt wurde, beträgt das Mindestmaß der Sperre ein Jahr. Bei vorläufigem Entzug verkürzt sich dieses Mindestmaß der Sperre um die Dauer der vorläufigen Entziehung, darf jedoch nicht unter drei Monate liegen.

Ort des Geschehens

Ort des Geschehens

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Fahrerlaubnis
Genauer Ort bekannt?
Flensburg, Deutschland
Ursache
Widerholte schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, Trunkenheit am Steuer, Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Beste Referenz
chip.de
Weitere Infos
gesetze-im-internet.de