
Bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der Autobahn A60 stoppte die Autobahnpolizei Heidesheim am Sonntag eine Autofahrerin, die mit 153 km/h unterwegs war, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur 100 km/h beträgt. Besonders besorgniserregend ist, dass sich zwei kleine Kinder im Fahrzeug der 35-jährigen Frau aus dem Rhein-Main-Gebiet befanden. Die Kontrolle wurde von einer zivilen Polizeistreife durchgeführt.
Für die Fahrerin ergeben sich aus diesem Vorfall erhebliche rechtliche Konsequenzen: Sie muss mit einem Bußgeld von mindestens 320 Euro rechnen, erhält zwei Punkte in Flensburg und sieht sich einem Fahrverbot von mindestens einem Monat gegenüber. Dies ist nicht der einzige Vorfall auf der A60, denn ein 31-jähriger Fahrer eines Kleinlasters wurde ebenfalls angehalten, weil er keinen ausreichenden Abstand einhielt, während er mit dem Handy telefonierte und keinen Sicherheitsgurt trug. Bei der Kontrolle wurden Anzeichen für Drogenkonsum festgestellt, was zu einer Blutentnahme und dem Abgeben des Fahrzeugschlüssels führte.
Rechtliche Konsequenzen von Geschwindigkeitsüberschreitungen
Wie ADAC berichtete, führen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu Bußgeldern, Punkten im Verkehrszentralregister und Fahrverboten. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für Verstöße außerorts vor, dass bereits ab einer Überschreitung von 41 bis 50 km/h ein Bußgeld von 320 Euro sowie ein Fahrverbot von zwei Monaten drohen. Bei Überschreitungen von über 30 km/h können schwerwiegende Konsequenzen in Form von Regelfahrverboten hinzukommen.
Die Verkehrssicherheit steht im Zentrum dieser Maßnahmen, wobei das Ziel darin besteht, die Zahl der Verkehrsunfälle durch Überwachung und Strafen zu reduzieren. Autofahrer sollten sich daher der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen bewusst sein und diese strikt einhalten.